WIEN. Mit 1. Juli 2026 soll die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel dauerhaft von zehn auf fünf Prozent gesenkt werden – wirksam soll die Halbierung der Steuer Mitte des Jahres werden; welche Nahrungsmittel konkret billiger werden sollen, ist indes noch offen. Vergangene Woche von der Bundesregierung im Rahmen einer Klausur beschlossen, wird die Umsetzung der lange diskutierten SPÖ-Forderung vom Handel erwartungsgemäß positiv aufgenommen. Entscheidend sei, „dass diese Steuersenkung wirklich dauerhaft und nicht nur temporär erfolgt“, betont etwa Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
„Eins zu eins weitergeben“
Die Lebensmittelhändler würden die Effekte der Maßnahme jedenfalls „nach Möglichkeit eins zu eins an die Kundinnen und Kunden weitergeben“, unterstrich Will – erinnerte aber gleichzeitig daran, dass die Preisbildung bei Nahrungsmitteln „nicht im Handel, sondern bereits in den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette“ beginnt. Nachdem es in Landwirtschaft, Verarbeitung und auf den internationalen Rohstoffmärkten zuletzt „exorbitante Kostensteigerungen“ gegeben habe, müssten diese Kostensteigerungen auch weiterhin (und unabhängig von der Senkung der Mehrwertsteuer) entsprechend in den Kalkulationen eingepreist werden.
„Klar ist, dass der Verkaufspreis am Regal neben der Mehrwertsteuer hauptsächlich von Inputfaktoren wie dem Beschaffungspreis, den Energiekosten, KV-Löhnen, Gebühren und in einigen Fällen vom Weltmarktpreis und den Erntezyklen abhängig ist. Effektive Maßnahmen zur nachhaltigen Inflationsbekämpfung müssen daher die Ursachen der Teuerung an der Wurzel angehen, insbesondere durch eine spürbare Entlastung bei den hohen Energiepreisen, Personalkosten und beim bürokratischen Aufwand“, so Will.
Pläne zur Gegenfinanzierung
Um das Budget nicht zu belasten, ist geplant, die Maßnahme (Kostenpunkt: 400 Mio. € im Jahr) über eine noch nicht näher definierte Abgabe auf nicht recycelbares Plastik gegenzufinanzieren. Zudem soll eine Paketabgabe für Drittstaatpakete – also aus Ländern außerhalb der EU – kommen; diese Gebühr soll zusätzlich zum pauschalen Drei-Euro-Zoll der EU-Kommission eingeführt werden. Das wird etwa asiatische Onlinemarktplätze wie Temu und Shein treffen – und dürfte aus HV-Sicht „die strukturelle Benachteiligung europäischer Händler“ verringern. (red)
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