WIEN. Angesichts der Rekordkartellstrafe für die Billa-Mutter Rewe sieht Verfassungsrechtler Heinz Mayer eine Verfassungswidrigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe „eine verfassungswidrige extensive Interpretation vorgenommen”, so der Jurist im Standard. Der OGH-Beschluss gründe somit „auf einer verfassungswidrigen Entscheidung” und sei „daher ebenso verfassungswidrig wie diese”. Und weiter: „Der OGH hat sich unbefugterweise als Kartellrechtsgesetzgeber betätigt.”
Der OGH hatte kürzlich als Kartellobergericht eine Geldstrafe für die Rewe International AG von 1,5 Mio. auf 70 Mio. € erhöht. Rewe hatte die Übernahme eines Verbrauchermarktes im Welas Park als nicht anmeldepflichtig interpretiert. (red)