WKÖ-Obfrau Scheichelbauer-Schuster: „Jetzt Corona-Fesseln für Betriebe lockern“
© WKNÖ Hautzinger
Renate Scheichelbauer-Schuster.
RETAIL Redaktion 15.02.2022

WKÖ-Obfrau Scheichelbauer-Schuster: „Jetzt Corona-Fesseln für Betriebe lockern“

Ende der 3G-Kontrollpflicht durch Betriebe ist für Gewerbe und Handwerk unumgänglich.

WIEN. „Quer durch Europa fallen die harten Corona-maßnahmen. Jetzt ist der Zeitpunkt, auch in Österreich Riesenschritte in Richtung Freiheit zu setzen und die Corona-fesseln für Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu lockern. Immerhin bestätigen zahlreiche Experten, dass es mit Omikron zu keiner Überlastung unseres Gesundheitssystems kommen wird“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die zu Beginn der Woche angekündigten Lockerungen – aus Sicht von Österreichs Gewerbe und Handwerk ist vor allem der Entfall von 2G bei körpernahen Dienstleistern positiv zu vermerken – „sind gut und richtig, können aber erst der Anfang gewesen sein“, so Scheichelbauer-Schuster. Es braucht dringend die Perspektive, dass die 3G-Kontrollpflicht der Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der körpernahen Dienstleister wegfällt. „Nachdem der Immunisierungsgrad der Bevölkerung mittlerweile sehr hoch ist, sich die Zahl der Corona-Intensivpatienten auf konstant niedrigem Niveau bewegt und Impfen nun eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerpflicht ist, kann die Kontrolle nicht bei den Betrieben liegen. Da müssen die zuständigen Sicherheitsbehörden die Kontrolle anstelle der Unternehmerinnen und Unternehmer wahrnehmen.“

Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass nach der jetzigen Rechtslage bei Zusammenkünften von mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten weiterhin 2G sowohl indoor auch als auch outdoor vorgeschrieben ist. „Auch hier muss 2G fallen“, so Scheichelbauer-Schuster, die abschließend betont: „Es ist höchste Zeit, das Dickicht an Coronaregelungen zu durchforsten, damit sich die Betriebe wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“ (OTS)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL