Wien. Eigentümer haben ihre Liegenschaften entweder selbst oder durch den bestellten Hausverwalter zu kontrollieren und auf mögliche Gefährdungen wie beispielsweise Sturzgefahr zu achten.
Ende 2012 wurde von Austrian Standards die ÖNORM B1300 herausgegeben: Sie umfasst alle Häuser, in denen sich zumindest eine Wohnung befindet. Neben einigen Formalismen ist vor allem eine zehn Seiten lange Checkliste angeführt, was alles zu prüfen und in weiterer Folge auch zu dokumentieren ist.
Eine solche ÖNORM ist zwar kein Gesetz, stellt aber nach der Rechtssprechung den Stand der Technik dar, nach dem ein Eigentümer seine Liegenschaften zu prüfen hat.
Prüfungen auslagern?
„Einen großen Teil haben wir im Rahmen unserer regelmäßigen Begehungen als Hausverwalter bereits bis dato erfüllt”, sagt MichaelMüller, GF der Rustler Gruppe. „Die Überprüfungen und Aufzeichnungen, die nun gefordert werden, gehen jedoch weit über die ‚normale' Hausverwaltung hinaus.”
Einige Unternehmen wie auch Rustler Baumanagement bieten nun die Durchführung der Überprüfungen und Aufzeichnungen an. Hält man sich nicht an die Auflagen, drohen neben Schadenersatzansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn mangels Überprüfung eine Gefahr nicht entdeckt wird und jemand zu Schaden kommt.(red)