Der harte Durchgriff bleibt
© TaylorWessing/David Sailer
Martin Eckel, CEE Head of Compliance und Competition bei Taylor Wessing.
ADVISORY 20.11.2015

Der harte Durchgriff bleibt

Illegale Preisabsprachen: Experte Martin Eckel prophezeit, dass das harte Durchgreifen der Behörden weitergeführt werden wird.

••• Von Paul Christian Jezek

WIEN. 30 Mio. € Strafe für Spar, 17,5 Mio. Strafe im Speditionskartell, eine Mio. € Strafe für Samsung – alle diese Entscheidungen wurden heuer gefällt.

Die vom Kartellgericht zuletzt verhängten Geldbußen gehen in die Millionenhöhe, betreffen zumeist illegale Preisabsprachen ­(sowohl horizontal als auch vertikal) und immer öfter auch den Onlinehandel. Martin Eckel, CEE Head of Compliance und Competition, EU & Trade bei der internationalen Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing: „Bei nationalen wie auch europäischen Wettbewerbsbehörden ist bereits seit Längerem ein gewisser Trend feststellbar, wonach vertikale Geschäftsbeziehungen stärker in den Fokus ihrer Beobachtungen rücken. Gerade der Onlinehandel wird mehr und mehr unter die Lupe genommen werden.”

Fokus auf den Online-Handel

Die österreichische Wettbewerbskommission hat der Bundeswettbewerbsbehörde im Oktober ihre Schwerpunktempfehlungen für das Jahr 2016 abgegeben; auch diese Empfehlungen schlagen in die gleiche Kerbe.

Neben der Notwendigkeit eines transparenten Wettbewebsmonitorings sieht die Kommission Handlungsbedarf nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel, sondern auch im Energiebereich, in Bezug auf Diensleistungsplattformen („Share Economy”) und eben im Onlinehandel, der aufgrund seiner wachsenden Marktmacht einer besonderen Prüfung bedürfe. Auch die Europäische Kommission verfolgt den stetig wachsenden Einfluss des ­Onlinehandels. Nicht zuletzt aufgrund der Kartellverfahren in Deutschland gegen Asics und Adidas führt die Kommission derzeit eine eCommerce Sektor-Untersuchung durch.
Davon betroffen sind sämtliche Branchen, die online und/oder stationär ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Waren und Dienstleistungen, bei denen der Onlinevertrieb eine besondere Rolle spielt, also etwa Elektronik- und Bekleidungsartikel. Mit den ersten Ergebnissen darf im zweiten Halbjahr 2016 gerechnet werden, der Abschlussbericht wird für das erste Quartal 2017 erwartet.
„Strafen in Höhen wie zuletzt von den Behörden verhängt, wird es weiterhin – wenn nicht sogar vermehrt – geben”, appelliert Eckel an den Mittelstand: „Der Unterschied zu Großkonzernen ist jener, dass Strafzahlungen und Imageschäden zweifellos auch für Großkonzerne schmerzhaft sind, für mittelständische Unternehmen können sie jedoch existenzbedrohend sein.”

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