••• Von Paul Christian Jezek
LINZ. „Viele österreichische Stiftungen werden in Zukunft eine Verlegung ihres Sitzes nach Liechtenstein überlegen.” Diesen Trend erkennt der Stiftungsexperte Manfred Wieland von der Zürcher Kantonalbank Österreich AG.
Die Bank hatte unter dem Titel „Stiftung Next Generation” zu einem interessanten Vortragsabend in die oberösterreichische Landeshauptstadt geladen. In der Stahlwelt der voestalpine erläuterten neben Wieland auch Johannes Zollner vom Institut für Unternehmensrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Jurist Rudolf Fiebinger von der Kanzlei Fiebinger, Polak und Leon die aktuellen Entwicklungen rund um den Themenbereich Stiftungen.
Aus für die steuerlichen Vorteile
Im Mittelpunkt des Events stand der Vergleich von Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein und hierzulande. „In Österreich wurden zuletzt wesentliche steuerliche Vorteile der Privatstiftung beseitigt, und weitere Verschlechterungen sind absehbar”, erklärte Wieland. „Ein Wechsel nach Liechtenstein ist daher für viele Stiftungen eine nahegelegene und sehr attraktive Alternative.”
Johannes Zollner von der Uni Graz sah das ebenso: „Der Stiftungsstandort Liechtenstein bietet den Vorteil eines deutlich größeren Gestaltungsspielraums für den Stifter. Anders als in Österreich kann der Stifter sich und seinen nachfolgenden Generationen Einfluss und Kontrolle auf die Stiftungsverwaltung sichern.”
Zollner hält den Wettbewerb zwischen den beiden Stiftungsstandorten für bereits voll entbrannt: „Stifter werden sich in Zukunft gut überlegen, in welchem der beiden Länder sie ihre Vorstellungen von einer gelungenen Nachfolgeplanung durch eine Privatstiftung besser erreichen können.”
Raus aus Österreich?
Rechtsanwalt Rudolf Fiebinger betont, dass die europarechtliche Niederlassungsfreiheit auch auf Stiftungen zutrifft: „Angesichts der rechtspolitischen Entwicklung erscheint es wohl angebracht, sich über einen Wegzug aus Österreich Gedanken zu machen. Übrigens: Ein Wegzug einer Stiftung aus Österreich – z.B. nach Liechtenstein – ist noch nicht ausjudiziert, wird aber von unserer Kanzlei gerade betrieben.”
Event-Tipp: Der automatische Informationsaustausch (AIA) und die Regularisierung begangener Steuerdelikte stehen im Zentrum des Steuerforums am 1.10. von 13:00 bis 18:30 Uhr auf dem Uni-Campus Liechtenstein. Weitere Themen sind die Bestimmung der Beneficial Owner und die Ausweitung der Geldwäschereivortaten um schwere Steuerdelikte (FATF, EU) sowie die Ausweitung der Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen.