FH-Juristenausbildung nicht nötig?
ADVISORY 23.01.2015

FH-Juristenausbildung nicht nötig?

FH-Studienangebote Schmidinger sieht keinen Bedarf

Wien. Für juristische Fachstudien brauche es auch künftig ein universitär ausgestaltetes Angebot, kommentierte uniko-Präsident Heinrich Schmidinger jüngste Überlegungen der Fachhochschulkonferenz, mittelfristig eine Reihe von Fächern anzubieten. „Allfällige juristische FH-Studienangebote können die erforderliche wissenschaftliche Qualifikation für den Zugang zu den entsprechenden Berufen nicht vermitteln.” FH-Absolventen liefen Gefahr, als minderqualifizierte Juristen angesehen zu werden, die auch am Arbeitsmarkt benachteiligt wären.

Unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung qualifizierter juristischer Berufstätigkeiten ist nach Ansicht der uniko eine wissenschaftliche Berufsvorbildung, wie sie nur durch Universitäten angeboten wird.

Es muss eine Uni sein

Dies bestätigen die Berufsrech-te für die reglementierten juristi-schen Berufe (Richter, Notar, Rechtsanwalt), die durchgängig und ausnahmslos ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität als Voraussetzung für die Ausübung dieser Berufe vorschreiben, betont Schmidinger. Auch wenn heute nur mehr rund die Hälfte der Absolventen einen solchen „klassischen” juristischen Beruf ergreife: Die Voraussetzungen für gehobene juristische Berufstätigkeiten in anderen Bereichen, etwa in der Verwaltung oder bei Unternehmen, seien die gleichen.(red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL