Syndikate als Pulverfass
ADVISORY 24.04.2015

Syndikate als Pulverfass

Warnung Wolf Theiss weist auf eine Folge der Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hin

Kündigungsfristen deutlich verkürzt – lange bestehende Syndikate damit in Bedrängnis.

Wien. Die Neufassung des Gesetzes über Gesellschaften bürgerlichen Rechts könnte für alle Firmen mit Syndikaten zu großen Schwierigkeiten führen. „Künftig ist in der GesbR der Kündigungsverzicht unzulässig und die Vertragsdauer wird beschränkt”, sagt Christian Hoenig, Partner bei Wolf Theiss.

Syndikate werden nach herrschender Auffassung als GesbR qualifiziert, auch wenn dies vielen nicht bewusst ist und die betroffenen Firmen keineswegs selber eine GesbR darstellen. Künftig wäre laut Gesetzesentwurf der Verzicht auf eine Kündigung einer GesbR – und damit eines darauf fußenden Syndikats – grundsätzlich unzulässig, nur eine „angemessene Verlängerung” der Frist wäre erlaubt. Auch eine sehr lange Vertragsdauer wird künftig problematisch: Wolf Theiss geht davon aus, dass eine Bindung auf mehr als 30 Jahre künftig unzulässig sein wird.Mit dem neuen Gesetz zur GesbR könnten Syndikatsmitglieder unerwartet kündigen, womöglich kurz bevor es darum geht, eine Verpflichtung aus dem Syndikatsvertrag zu erfüllen. Besonders gefährdet seien Syndikate, die es schon Jahrzehnte gibt, und solche, die keine Bestimmungen hinsichtlich ihrer Dauer haben.

Flughafen, OMV, Erste & Co.

Manche Experten vermuten, dassbis zu einem Drittel aller heimi-schen Firmen einschlägige Abmachungen getroffen haben. Öffentlich bekannte Syndikate sind u.a. der Flughafen Wien (Abmachungen Wien und NÖ), Telekom Austria (ÖBIB/America Movil), OMV (ÖBIB/IPIC), Erste Group (Caixa/Erste Stiftung/Sparkassen und Stiftun-gen/Wr. Städtische WechselseitigeVersicherungsverein), Porr AG (Ortner- und Strauss-Gruppe).(pj)

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