Wenn der Bauablauf gestört ist
ADVISORY 27.03.2015

Wenn der Bauablauf gestört ist

Produktivitätsverluste Konkrete Berechnungen

Katharina Müller & Gerald Goger beim Jour Fixe „Der gestörte Bauablauf”.

Wien. Am 17.3. luden die Baurechtsexperten Katharina Müller und Gerald Goger zum Jour Fixe „Der gestörte Bauablauf” in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Müller erläuterte die Anspruchs-grundlagen für Mehrkosten ausProduktivitätsverlusten und kon-zentrierte sich dabei insbesondereauf die Beweislast und die darausresultierenden Dokumentations-pflichten der Vertragspartner.Dabei hob sie hervor, dass der Mehrkostenanspruch als Entgelt-anspruch kalkulativ zu ermitteln ist und damit jedenfalls keine rechtliche Grundlage über den Nachweis von tatsächlich entstan-denen finanziellen Folgen besteht. Müller betonte auch, dass die Nachweispflicht bei Mehrkostenansprüchen streng von der im Schadenersatz geltenden Beweislastregel über konkret eingetretene Nachteile zu unterscheiden ist.

Sehr störungssensibel

Frei nach Friedrich Dürrenmatt(„Der Wissende weiß, dass er glau-ben muss!”) skizzierte dann GogerLösungsansätze aus der Tunnel-bauabrechnung für die Berechnungvon Mehrkosten bei gestörten Bauvorhaben aller Art. Für die Berechnung von Produktivitätsverlusten stellte Goger mit dem Instrument der Störungssensibilitätsanalyse einen praktischen Leitfaden zur Vertragsanalyse und Abschätzung der Größenordnung von Auswirkungen von Leistungsabweichun-gen auf den Bauablauf vor.(pj)www.mplaw.at

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