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Die Versicherung der Immobilienmakler deckt neuerdings auch Schäden bei der Besichtigung der Wohnung u.Ä.

25.09.2015

Ein Schutz für die Immobilienmakler

Eine Haftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, -verwalter und Bauträger) ist Vorschrift. Anbieter Höher kommt mit Briten neu in den Markt.

••• Von Gerald Stefan

POTTENDORF/WIEN. Immobilienmakler leben gefährlich: Sie können von Kunden haftbar gemacht werden, wenn etwas danebengegangen ist – und seit 2008 ist eine Haftpflichtversicherung zur Berufsausübung sogar verbindlich vorgeschrieben. Die Höher Insurance Services GmbH – spezialisiert auf die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung – hat nun eine solche Berufshaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder gemäß § 117 Gewerbeordnung neu gestartet: Das sind Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger. Die Deckungssumme reicht von 100.000 bis 2 Mio. Euro; höhere Summen seien auf Anfrage möglich. Der Versicherer ist W.R. Berkley (Europe) in London.

Schutz und Prämie

„Der Markt für Immobilientreuhänder ist für uns deswegen von Interesse, da wir dieses Risiko früher über Lloyds London gezeichnet haben und nun mit einem neuen und innovativem Produkt wieder in den Markt zurückkehren”, so Höher-Geschäftsführer Rene Hompasz. Ein wichtiges Deckungselement sei dabei, dass der Versicherungsschutz mit dem Datum der Erteilung der Gewerbeberechtigung beginnt – somit sind laut Höher auch etwaige, bisher noch nicht bekannte und weit in der Vergangenheit liegende, mögliche schadenauslösende Ereignisse bedingungsgemäß versichert – vorausgesetzt, diese waren bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt.

Für die Prämienbemessung werden der Jahresumsatz bzw. die Einnahmen aus der versicherten Tätigkeit wie Honorare, Provisionen usw. herangezogen; bei Bauträgern komme daher nicht die (höhere) Baukostensumme als Bemessungsgrundlage zur Anwendung.
Als Innovation sieht man das Gestaltungselement des Selbstbehalts: Die maximal zulässigen Selbstbehalte von 5.000 Euro (Makler), 20.000 Euro (Verwalter) bzw. 50.000 Euro (Bauträger) seien die höchstmöglichen Selbstbehalte. Das bedeute: Wenn z.B. ein Bauträger, der auch Immobilienmakler und -verwalter ist, einen Selbstbehalt von 50.000 Euro wählt, so kommt bei Schäden aus dem Immobilienmaklerbereich der dafür höchstmögliche Selbstbehalt von 5.000 Euro zur Anwendung, etc.; nur bei Schäden aus dem Bereich Bauträger gelte ein Selbstbehalt von 50.000 Euro. Die Prämie beginne bei 230,74 Euro (für einen Immobilienmakler mit einem Umsatz von 50.000 Euro). Immobilienverwalter sind ab ab 690,87 dabei, Bauträger ab 1.011,87 Euro (Jahresumsatz von 250.000 Euro).

Die Haftpflichtversicherung

Auch andere Player sind im Bereich der Haftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder tätig: Seit einigen Jahren ist sie für die Berufsausübung gesetzlich vorgeschrieben und muss mit einer Deckungssumme von 100.000 Euro aufwärts ausgestattet sein, der Selbstbehalt darf maximal 5% betragen.

So hat der Versicherungsmakler VERAG im Jahr 2008, nach Einführung der Pflichtversicherung, mit dem Versicherungsriesen Allianz seine Polizze für die Immobilientreuhänder gestartet. Bei 250.000 Euro Versicherungssumme stehen laut Tarifunterlage z.B. 308 Euro Prämie ins Haus. Wiederum richtet sich die Höhe im Einzelfall aber nach den Umständen, es gibt Rabattstaffeln u.a.
In jedem Fall gilt: Der Nachweis der Versicherung ist verpflichtend, um das Gewerbe ausüben zu können. Seit 2012 werden übrigens auch Personen- und Sachschäden infolge der Berufsausübung gedeckt. Das bedeutet konkret z.B. Schäden, die bei der Besichtigung einer Wohnung passieren.

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