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Redaktion 25.03.2022

Open Banking für neue Geschäftsmodelle

Der Bankzugang via finAPI schafft Vereinfachungen für die Steuerberatung, den Mandanten und die Bank.

••• Von Reinhard Krémer

WIEN. Wenn Steuerberater bisher für ihre Mandanten die Bankauszugsdaten einlesen wollen, dann brauchen sie (vor allem einen lesenden) Zugang zu deren Bankkonten.

Das war bisher durch einen zusätzlichen Verfüger im Telebanking oder einen aufwendig einzurichtenden sogenannten EBICS-Bankzugang möglich. Eine EU-Richtlinie (genannt PSD2) ermöglicht jetzt, ergänzend zum Telebanking, auch einen einfachen, aber dennoch sicheren Zugriff für Steuerberater und Mandanten zum Abholen von Bankauszügen oder auch zum gemeinsamen Bearbeiten des Zahlungsverkehrs.
Das spart dem Mandanten und Steuerberater viel Papierkram (Ausstellen einer Einsichtsberechtigung) und dem Buchhalter aufwendiges Dateihandling mit Bankdateien, die in bestimmten Verzeichnissen liegen, beim Verbuchen. Die zweite Stufe des Umsetzungsgesetzes zur zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 schafft einheitliche Regeln für Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister.
Dadurch werden Bankgeschäfte durch Digitalisierung und E-Commerce beschleunigt und erleichtert. Das ermöglicht mehr Wettbewerb zwischen Banken und Nichtbanken, und die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren durch bessere und günstigere Angebote und Mehrwertleistungen bei Zahlungsdiensten.
Die österreichischen Banken setzen bei der Umsetzung der PSD2 auf einen gemeinsamen Standard, basierend auf den Implementierungsbeschreibungen der Berlin Group.
Dieser europaweite Standard trägt den Arbeitstitel XS2A (Access to Account) und bezeichnet die Möglichkeiten der Banken, über entsprechende APIs (Application Programming Interface) spezielle Onlinebanking-Angebote zu realisieren. In dieser Beschreibung finden sich die technischen Spezifikationen für die Softwareentwicklung, welche Dateninhalte direkt mit den Banken ausgetauscht werden können und wie diese Kommunikation sicherheitstechnisch erfolgen muss.

Spezialisten am Werk …

Wolfgang Foißner, Verkaufsleiter BMD: „Der Partner von BMD, die finAPI GmbH, hat sich darauf spezialisiert, diese Schnittstelle zu programmieren und bietet sie Herstellern von Buchhaltungssoftware, ERP-Lösungen oder Webshops an. Open Banking ist die Grundlage für vernetzte Geschäftsmodelle von Banken bis hin zur Gestaltung von Ecosystemen mit Partnern.” Die Kooperation mit finAPI, dem Marktführer im Bereich Open Banking API in Deutschland, begann im Herbst 2020.

… Steuerberater profitieren

Mit der Integration von finAPI hat BMD nun eine weitere Möglichkeit für einen direkten Bankzugang geschaffen, der im Vergleich zu den bestehenden Möglichkeiten die Vorteile der modernsten Anbindung ausspielt – vor allem in Verbindung mit der Mandantenplattform BMD Com oder der BMD Com fürs Handy, „My BMD Com”. „Für Steuerkanzleien mit BMD Software ist besonders interessant, dass der Mandant seine Zugangsdaten zum jeweiligen Bankkonto in BMD Com eingibt und so dem Steuerberater im Hintergrund ermöglicht, die Bankbewegungen jeweils 90 Tage lang automatisch abzurufen”, sagt Foißner.

„Der Steuerberater benötigt damit zu Bankkonten des Mandanten keine Zugangsdaten mehr. Die Zahlungsfreigabe führt der Mandant über BMD Com jeweils selbst mit seinen eigenen Zugangsdaten aus und behält so die Hoheit über seine Bankanbindungen. Die Steuerkanzlei bekommt die Bankbewegungen, quasi als Nebenprodukt, vollautomatisch mitgeliefert”, so der BMD-Verkaufsleiter.

Direkte Bankanbindung

In BMD findet sich (nach Eintragung der finAPI-Lizenz) diese neue direkte Bankanbindung in der Zahlungsplattform im Modul FIBU Zahlungsverkehr. Hier ist zuerst, je Firma oder je Mandant, ein finAPI-User anzulegen (in Kanzleien ein finAPI-User je Mandant, der das nutzen möchte), der dann auch als Lizenznehmer in BMD gegenüber finAPI fungiert. Die Kosten je eingetragenem finAPI-User betragen drei Euro monatlich, die im Lastschriftverfahren von BMD eingezogen werden.

Mit diesem User können beliebig viele Bankverbindungen bei finAPI für genau eine Firma in BMD angemeldet werden. Mit Eingabe der bekannten Zugangsdaten – genauso wie in den jeweiligen Telebanking-Programmen der Banken – wird die XS2A-Verbindung eingerichtet. Festgelegt durch PSD2, können dann 90 Tage lang die Bankbewegungen automatisch abgerufen werden, diese fließen im Hintergrund vollautomatisch in die Bankauszugsverbuchung ein.

Einfach & schnell

Ein Buchhalter braucht dann nur noch die ungeklärten Fälle in der Bankauszugsverbuchung zu bearbeiten und/oder die durch die KI erkannten Rechnungen den Zahlungen zuordnen. Nach Ablauf der 90 Tage kann der Zugang durch Eingabe der Zugangsdaten einfach wieder verlängert werden.

Für die Auslösung von Zahlungen bzw. Bankeinzügen im Zahlungsverkehr müssen die Zugangsdaten vom Mandanten bzw. Buchhalter jedes Mal neu eingegeben werden. Somit werden laut BMD sicherheitstechnisch die gleichen Voraussetzungen wie in den jeweiligen Telebanking-Programmen der Banken geschaffen.

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