••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Im Rahmen einer Veranstaltung des Fachverbands Finanzdienstleister wurden die ersten Urkunden für jene heimischen Pfandleihunternehmen, die sich zu den Standesregeln bekennen, verliehen.
„Pfandleihunternehmen dürfen das Gütesiegel des Fachverbands Finanzdienstleister führen, wenn sie sich zur Einhaltung der freiwilligen Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher verpflichten”, erklärt Karin Meier-Martetschläger, Vorsitzende des Fachausschusses Versteigerer und Pfandleiher im Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer. „Diese Standards sind ein Qualitätsmerkmal für die Kunden und als Zeichen für Transparenz zu sehen.”
Leicht vergleichbare Konditionen
Die Standesregeln erfordern insbesondere, dass die Geschäfts- und Gebührenordnung auf der Homepage des jeweiligen Pfandhauses veröffentlicht sein muss und dass telefonische Auskünfte über das jeweilige Service- und Dienstleistungsangebot erteilt werden.
Dadurch sind die Konditionen der einzelnen Anbieter leichter vergleichbar.
Auf einen Blick
Eine Liste jener Pfandleihunternehmen, die berechtigt sind, das Gütesiegel zu führen, ist jetzt neu auf www.wko.at/pro-kunden, der Kundenseite des Fachverbands Finanzdienstleister, veröffentlicht:
http://tinyurl.com/jdl55hl
Zusätzliche Informationen bietet die Checkliste zur Pfandleihe, die ebenfalls auf wko.at/pro-kunden kostenlos zum Download verfügbar ist. Dort wird insbesondere der Ablauf von Pfandgeschäften erklärt und es gibt Tipps, worauf besonders geachtet werden sollte:
http://tinyurl.com/onsjkdd
Neben der Checkliste zum Thema Pfandleihe hat der Fachverband Finanzdienstleister noch zu den Themen „Selbstauskunft über Datenbanken”, österreichische Crowdinvesting-Plattformen, Pensionsvorsorge, Fremdwährungskredit, Kreditaufnahme, Krisenabsicherung, Anlageprodukte und Goldkauf hilfreiche Checklisten für Konsumenten erstellt und veröffentlicht.