FINANCENET
10.04.2015

Prozesskostenfinanzierer: „Helfen Geschädigten”

Aufwendige Streitfälle Einsatzgebiete etwa alternative Finanzierungsmodelle und intransparente Anlageprodukte

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG: Bei Polizzen-Abschluss kommt es auf volle Information an.

Bank- und Versicherungsprodukte werden immer komplexer; Prozesskostenfinanzierer bieten sich als Hilfe im Streitfall an.

Wien. Immer wieder geraten Privatpersonen, aber auch Unternehmen in Situationen, die oftmals in kostenaufwendigen, zeitintensiven gerichtlichen Verfahren münden. Und seit vor etwa 15 Jahren Banken und Versicherungen vermehrt damit begonnen haben, alternative Finanzierungsmodelle und intransparente Anlageprodukte anzubieten, geraten vor allem Kapitalmarktanleger wie Versicherungs- und Kreditnehmer häufig unverschuldet in derartige Situationen, heißt es bei den Prozessfinanzierern: Den Kunden werde durch geschickte Verkaufsgespräche vorgegaukelt, dass sie mit diesen in Wahrheit sehr riskanten Anlageprodukten auf der sicheren Seite wären und mehr Gewinn erzielen könnten.

Schwer zu durchschauen

Jedoch stelle sich unter Umständen nach dem Vertragsabschluss alsbald heraus, dass statt hoher Renditen satte Verluste eingefahren werden. Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung, seien für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wüssten sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet werde. Die Gebühren-, Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen und Banken machen es beinahe unmöglich, die Renditenversprechungen zu realisieren, heißt es.Versuchten geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssten sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen könne. Diese Aussicht schüchtere viele Geschädigte ein, sodass sie den finanziellen Schaden hinnehmen. Doch das müsse nicht sein, so die liechtensteinische Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS AG): Je nach Höhe des finanziellen Schadens könnten sich Geschädigte an den Konsumentenschutz oder an namhafte Prozesskosten-finanzierer wenden. Prozesskostenfinanzierung ermögliche geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder eine Rechtsschutzversicherung haben, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Die EAS AG etwa, die im Bereich der Forderungszession und der Prozessfinanzierung tätig ist, übernimmt die Prozesskostenfinanzierung: Das Kerngeschäft der EAS umfasse die Finanzierung von Schadenersatzprozessen, aber auch den Ankauf und die Durchsetzung von Forderungen. Neben dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht sei die EAS auch auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertragsrecht spezialisiert. Derzeit unterstützt man den Angaben zufolge mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutz-deckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen wie die ARAG SE Österreich, PrismaLife, Vienna-Life Versicherung und Volksbanken AG. Auch viele geschädigte Fremdwährungskreditnehmer, die durch die Franken-Krise Mitte Jänner einen finanziellen Schaden erlitten haben, lassen sich ihr Prozesskostenrisiko von der EAS übernehmen, wird hingewiesen. EAS empfiehlt, beim Versicherungsabschluss die Augen offen zu halten: Österreichische Finanzberater sind dazu verpflichtet, Interessenten vor Vertragsabschluss über alle möglichen Risiken des Investments aufzuklären; am besten man lässt sich auch eine Aufstellung aller anfallenden Kosten geben. Ein möglicher Ausweg für Versicherungsnehmer, die sich geschädigt fühlen: Wer bei Unterfertigung der Versicherung oder bei der Zusendung der Polizze über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, dem stehe ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu, so der EAS-Tipp. Dieses könne sogar noch nach Beendigung der LV ausgeübt werden.(red)

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