••• Von Helga Krémer
WIEN. „Gibt es in Ihrem Konzern sowohl gewinn-, als auch verlustbringende Kapitalgesellschaften, kann die Steuerbelastung durch Bildung einer Steuergruppe reduziert werden”, sagt Christina Pichler, Steuerberaterin der SOT Libertas Intercount. Dafür braucht es eine ab Beginn des Wirtschaftsjahrs bestehende finanzielle Verbindung, sprich eine Mehrheitsbeteiligung (>50% und Mehrheit der Stimmrechte) sowie das Unterschreiben eines Gruppenantrags noch vor Jahresende (für Gruppenmitglieder mit Bilanzstichtag 31.12.2016).
Sinnvoll investieren
Für noch im alten Jahr in Betrieb genommene Wirtschaftsgüter könne für 2016 noch eine Halbjahres-Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, weiß Pichler und rät: „Selbstverständlich sollten aber nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden, denn eine mögliche Steuerersparnis rechtfertigt keine Fehlinvestition.”
Zudem könnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner durch Verschieben von Einnahmen ins nächste Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben ins auslaufende Jahr ihre Gewinne steuern und teilweise ins nächste Jahr rücken. Aber Achtung: „Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb von 15 Tagen vor bzw. nach dem Jahreswechsel zu- bzw. abfließen, sind für jenes Kalenderjahr zu rechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.”