••• Von Martin Rümmele
WIEN. „Wir entschuldigen uns bei allen Menschen, die sich berührt fühlen.” So reagierte die Wirtschaftskammer am Wochenende auf Kritik der Österreichischen Krebshilfe. Diese hatte kritisiert, dass die WKO Mitgliedern Empfehlungen gibt, wie schwerkranke Beschäftigte selbst dann verlässlich gekündigt werden können, wenn sie im Spital liegen. „Die erteilte Rechtsauskunft ist keinesfalls als allgemeine Anleitung oder gar Aufforderung zur Kündigung im Krankenstand zu verstehen. Es war daher unsensibel und ein Fehler, diese Rechtsauskunft auf die Homepage zu übernehmen. Wir haben diese inzwischen offline genommen”, so die WKO.
Detaillierte Anleitung im Web
Auf der Website stand davor unter anderem: „Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenhaus, ist eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus zu übersenden. Eine durch die Post zugestellte Kündigung gilt dann als wirksam zugestellt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert beziehungsweise in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben wird. Vorsicht! Auch in diesem Fall ist eine Übermittlung des Kündigungsschreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen!”
„Wenn die WKO offen dafür ‚wirbt', wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Krankenstand möglichst einfach und ohne persönliche Berührungspunkte im Spital kündigen können, empfinden wir das, gelinde gesagt, als äußerst verstörend und grenzwertig,” sagte Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda. Er bedankte sich ausdrücklich bei den vielen Arbeitgebern, die an Krebs erkrankte Mitarbeiter nicht fallen lassen und sie im Krankenstand nicht kündigen – obwohl es gerade in den mehrheitlich kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigten oft schwer sei, diese Zeit arbeitstechnisch „durchzustehen”.
Es wäre es bei entsprechendem politischen Willen einfach, den dringend notwendigen Schutz vor Kündigung für Krebspatienten auch in Österreich zu gewährleisten, betont Krebshilfe-Geschäftsführerin Doris Kiefhaber. Es sei ein Gebot der Stunde, dass dieser Schutz gesetzlich verankert wird.