HEALTH ECONOMY
© VfGH/Katharina Fröschl-Roßboth

Der Verfassungsgerichtshof ist der Meinung, dass der Apothekenvorbehalt der sicheren Versorgung der Bevölkerung dient.

Redaktion 26.03.2021

Apothekenvorbehalt bleibt

Drogerieriese dm ist mit dem Versuch, rezeptfreie Arzneimittel verkaufen zu dürfen, erneut gescheitert – der VfGH hat eine Klage abgewiesen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Bereits zum dritten Mal ist die Drogeriekette dm mit dem Versuch, den Markt rezeptfreier Medikamente zu öffnen, beim VfGH abgeblitzt. Nach zwei formalen Abweisungen gab es diesmal einen negativen Entscheid. Rezeptfreie Arzneimittel dürfen weiterhin nur von Apotheken abgegeben werden und nicht etwa über Drogeriemärkte. Ebenso bleibt das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung aufrecht. Dieses Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag veröffentlicht. Die Apothekerkammer sieht darin eine „richtungsweisende Entscheidung”.

EU-Klage wird geprüft

Der Apothekenvorbehalt diene mehreren im öffentlichen Interesse liegenden Zielen, so der VfGH. Dazu zählt etwa die Sicherstellung einer funktionierenden Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln. dm will nun Kooperationen mit Versandapotheken prüfen. „Aufgrund der im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien ist zu erwarten, dass die Regierung eine Liberalisierung weiter verzögern wird”, meint dm-Österreich-Geschäftsführer Harald Bauer. Er will aber noch klären, ob man den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene prüfen lassen will.

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL