Das Finanzministerium hat den Erlass zur Registrierkassenpflicht veröffentlicht. Ab Jänner müssen Betriebe, die einen Jahresumsatz von 15.000 € erzielen, davon Barumsätze von mehr als 7.500 €, eine elektronische Registrierkasse, Kassensystem oder sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden.
Mit der Registrierkassenpflicht will die Regierung Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpfen. Betroffen von der Registrierkassenpflicht ist nicht nur die große Gruppe der Gastronomen, sondern unter anderem auch Taxifahrer, Rechtsanwälte, Notare, Land- und Forstwirte sowie Lebensmittel- und Buchhändler.
Nicht unerwartet, aber doch überraschend finden sich auch zahlreiche Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen in der Liste jener, die künftig genauer kontrolliert werden: Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten. Ihnen traut man im Finanzministerium offenbar auch zu, dass bisher nicht alle Umsätze angegeben worden sind. Tatsächlich wurde in der Vergangenheit unter anderem immer wieder Kritik an der Kuvertmedizin und monetären Möglichkeiten zur Verkürzung von Wartezeiten laut – was von Gesundheitsdienstleistern immer wieder umgehend zurückgewiesen worden ist. Überraschend nun: Im Gegensatz zu den Wirten hört man von Ärzten und Apothekern wenig Kritik an der Registrierkassenpflicht ...
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