HEALTH ECONOMY
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Redaktion 25.06.2021

Diskussion über Regeln für Arzneimittel-Preise

Die Regierung hat die bestehenden Preisregelungen für neue Medikamente verlängert. Der Industrie ist das zu wenig.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Die seit 2017 geltenden Regeln für die Preisgestaltung bei neuen Nachahmer-Medikamenten wurden um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Das umfasst Generika (Nachahmung klassischer Medikamente, deren Patent abgelaufen ist) und Biosimilars (Nachfolgepräparate von Biologika), teilten die Fachverbände und der Verband der Pharmaindustrie, Pharmig, mit. Regierung und Kassen hatten pandemiebedingt schlicht zu wenig Zeit, eine Reform mit der Industrie auszuverhandeln. Allgemein wird die Verlängerung begrüßt, allerdings fordern die Industrieverbände eine Dauerregelung ohne Befristung.

Industrie will mehr

Zugleich gibt es heftige Kritik, weil für Generika die sogenannte Preisbandregelung nicht mit- verlängert wurde. Sie legt fest, dass der Preis von wirkstoffgleichen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bis zu 30% über dem des günstigsten Anbieters liegen darf. Die Preisbandregelung habe zu Planungssicherheit geführt und sei ein wesentliches Element, dass gewisse Wirkstoffe überhaupt noch in Europa hergestellt werden, argumentiert der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). Das wiederum sei wichtig für den Erhalt von Jobs und für die Versorgungssicherheit. „Alarmierend”, sagt die Pharmig, die Interessensvertretung der Pharmaindustrie. Das Preisband würde Planungssicherheit für Unternehmen und Versorgungssicherheit schaffen, warnt der Generikaverband vor einer Abschaffung der Maßnahme.

Der Biosimilarsverband Österreich (BiVÖ) weist darauf hin, dass in den vergangenen vier Jahren zeitgleich mit anderen europäischen Ländern über 20 Biosimilars in den Erstattungskodex gekommen seien; das habe für die Sozialversicherung zwischen 2017 und 2019 zu Einsparungen von 247 Mio. € geführt.
Zur Absicherung der Einsparungen wäre aber eine unbefristete Lösung nötig, fordert der Biosimilarsverband Österreich. Die Biosimilars- und Generikapreisregelungen legen fest, wie viel neu auf den Markt kommende Nachahmerprodukte kosten dürfen. So darf der Preis eines Generikums bei Markteinführung maximal 50% des Preises des Originals ausmachen. Kommt ein weiteres Generikum auf den Markt, muss dieses mindestens 18% billiger sein als das erste. Der Preis des ersten Biosimilars muss um 38% geringer sein als sein Referenzprodukt. Nach drei Monaten muss das Referenzprodukt seinen Preis um 30% senken. Kommt ein zweites Biosimilar auf den Markt, muss dieses um 15% günstiger sein als das erste, ein drittes Biosimilar muss wieder um zehn Prozent billiger sein als das zweite. Drei Monate nach Einführung des dritten Biosimilars müssen dann alle zum gleichen Preis angeboten werden.

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