HEALTH ECONOMY
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SV-Vize-Generaldirektor V. Schörghofer, Ministerin B. Zarfl und SV-Vorsitzender A. Biach (v.r.) stellten die neue E-Card vor.

Redaktion 04.10.2019

E-Card kommt neu

Nach jahrelangen Debatten bekommt die E-Card nun doch ein Foto des Versicherten. Und sie wird fälschungssicherer.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Eine lange Debatte findet nun doch ein Ende: Ab Anfang Oktober werden von den Sozialversicherungen neue E-Cards mit Foto verschickt. Das teilten der Vorsitzende des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, und der zuständige Generaldirektor-Stellvertreter Volker Schörghofer bei einer Pressekonfernz mit. Die erste neue Karte überreichte Biach Sozialministerin Brigitte Zarfl.

Debatte über Missbrauch

Biach sprach von einer „Lösung im Sinne der Versicherten” und äußerte die Hoffnung auf ein Ende der zum Teil unsachlichen Diskussionen über Missbrauch und Fälschungen in den vergangenen Jahren. Sowohl er als auch Schörghofer und Zarfl betonten die erhöhte Sicherheit, die mit der neuen E-Card verbunden sei. Die Identitätsprüfung für die Ärzte werde zudem erleichtert. Die Ministerin verwies darauf, dass die E-Card als Schlüssel für alle E-Health-Anwendungen diene.

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist die E-Card aber auch mit Foto nicht. Möglich wird damit jedoch künftig auch eine kontaktlose Kommunikation, weil die Karte ebenso wie Bankomatkarten mit NFC-Funktion ausgestattet ist. Damit wird in Zukunft auch beim Arzt oder in der Apotheke nur noch ein Hinhalten der Karte nötig sein, wenn die entsprechenden Lesegeräte ab 2022 zur Verfügung stehen.
Bis Ende 2023 müssen alle rund 8,8 Mio. E-Cards ausgetauscht werden. 85% aller Versicherten, von denen ein Foto vorhanden ist, müssen dafür nichts tun – sie erhalten die neue Karte automatisch, bevor die alte abläuft. Liegt ein Foto aus einem Register für Reisepass oder Personalausweis, vom Scheckkartenführerschein oder vom Fremdenregister vor, wird dieses automatisch übernommen. Kinder unter 14 Jahren erhalten in jedem Fall weiter eine E-Card ohne Foto. Von der Verpflichtung für ein Foto ausgenommen sind ältere Personen ab 70 sowie Personen ab Pflegestufe vier.

Kosten von 23,5 Mio. Euro

Jene 15%, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ab 1. Jänner 2020 ein Foto beibringen. Die Gesamtkosten bis 2023 werden mit 23,5 Mio. € angegeben, wobei Sozialversicherung, Finanz- und Innenministerium je ein Drittel davon tragen.

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