LUXEMBURG. Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, wonach potenzielle Wettbewerber ein umstrittenes Patent nicht anfechten und auf den Markteintritt verzichten, ist wettbewerbswidrig. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er bestätigte damit Kartellstrafen gegen das dänische Pharmaunternehmen Lundbeck und mehrere Generikahersteller. Die EU-Kommission sah eine wettbewerbswidrige Absprache und setzte Geldbußen fest: 93,7 Mio. € gegen Lundbeck und 52,2 Mio. € gegen die Generikahersteller. Dies hat der EuGH nun in oberster Instanz bestätigt. Die Vereinbarung sei getroffen worden, um den Wettbewerb zu beschränken und den Markteintritt der Generikahersteller zu verzögern. (red)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
