HEALTH ECONOMY
© APA/Georg Hochmuth

FOPI-Vizepräsident Erich Eibensteiner (Janssen) fürchtet, dass internationale Konzerne den Standort geschwächt sehen.

30.10.2015

Industrie bekämpft Rabattgesetz

Das geplante Rabattgesetz für die Arzneimittelbranche ist nach Ansicht der Industrie verfassungswidrig und verstößt gegen EU-Recht. Die Branche droht mit Klagen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Die von den Krankenkassen angestrebte gesetzliche Lösung für Rabatte der Pharmabranche ist nach Ansicht von Branchenvertretern verfassungswidrig. Im Auftrag des Forums der Forschenden Industrie (FOPI) haben daher die Rechtsexperten Michael Mayrhofer, Professor und Mitglied des Senats an der Johannes Kepler Universität, und Mathis Fister, Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht (EIR) der WU Wien, ein Gutachten erstellt, das diese Bedenken bestätigt. Mayrhofer: „Die vorgeschlagene Regelung eines Zwangsrabatts in der Höhe von 3% bis 15% ist verfassungswidrig und lässt sich darüber hinaus mit dem EU-Recht nicht vereinbaren. Da das geltende Recht ohnehin schon Mechanismen vorsieht, die angemessene Arzneimittelpreise sicherstellen, hat der österreichische Gesetzgeber keinen Spielraum für weitere erhebliche Preisreduktionen mehr.” Die Diskriminierung von Arzneimittelinnovationen durch derartige Preisreduktionen sei außerdem nicht ‚nur' verfassungswidrig, sondern auch aus einer rechtspolitischen Perspektive abzulehnen.

Ähnlich argumentierte am Mittwoch auch Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig: „Dieses Gesetz ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Unternehmen. Es ist unverhältnismäßig und inakzeptabel.” Wie berichtet, würde sich das Volumen auf jährlich etwa 125 Mio. € belaufen; das Angebot der Industrie liegt bei 100 Mio. für 2016 und weitere 30 Mio. in den Jahren 2017 und 2018. „Wir leisten bereits seit Jahren auf vertraglicher Basis freiwillige Solidarbeiträge in Millionenhöhe an die Kassen. Keine andere Branche investiert derart viel in die Leistungsfähigkeit unseres solidarischen Gesundheitswesens. Und jetzt will man uns Zwangszahlungen vorschreiben, die in keiner Relation zu den Wachstumsraten bei den Arzneimittelausgaben stehen”, ärgert sich Huber.

WKO sieht Standort in Gefahr

Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des Fachverbands Chemische Industrie der WKO, hält die im Gesetz verankerten Beitragsgrundlagen und die daraus resultierenden Zahlungen ebenfalls für überzogen: „Das schädigt die Industrie, das schädigt das heimische Forschungsengagement und bringt auch keinen nachhaltigen Nutzen für die Patienten. Was als Druckmittel für die Verhandlungen gedacht war, kann sich leicht als Bumerang erweisen: Die Wirtschaft verliert das Vertrauen in den Standort Österreich.”

Die Gefahr, dass Arzneimittel nicht mehr verfügbar sein könnten, besteht nicht nur für bereits am Markt befindliche Medikamente, sondern auch für neue innovative Arzneimittel, betont FOPI-Vizepräsident Erich Eibensteiner: „Die Entwicklung eines Arzneimittels nimmt viele Jahre in Anspruch. Der Nutzen eines neuen Arzneimittels zeigt sich erst dann, wenn es auch für die Patienten verfügbar ist. Das kann durch das drohende Zwangsrabatt-Gesetz, das eine Diskriminierung innovativer Arzneimittel darstellt, konterkariert werden.”

Konzerne am Rückzug?

Eibensteiner sieht auch für die Unternehmen in Österreich und deren Forschungstätigkeit negative Konsequenzen durch das Gesetz. „Innerhalb der Konzerne herrscht ein Wettbewerb um den besten Forschungsstandort. Wenn es hier keine attraktiven Rahmenbedingungen von der Forschung bis zum Marktzugang gibt, werden die Unternehmen auch nicht in ihre österreichischen Niederlassungen investieren, sondern Studien dort durchführen, wo die Rahmenbedingungen besser sind. Das gefährdet in der Folge die heimische Forschungstätigkeit”, erklärt Eibensteiner.

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