HEALTH ECONOMY
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Redaktion 07.12.2018

Kassenreform bringt einheitliche Prüfer

Die Reform der Krankenkassen schreitet voran: Die Finanz soll künftig alle lohnabhängigen Abgaben prüfen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. ÖVP und FPÖ setzen weiter auf die Umsetzung der geplanten Reform des Sozialversicherungssystems. In den parlamentarischen Ausschüssen wurden nun auch Entscheidungen fixiert, die für Unternehmen Auswirkungen haben, und auch im Kassenbereich selbst werden erste Entscheidungen getroffen.

Neue Behörde kommt

So hat der Finanzausschuss die einheitliche Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch die Finanz beschlossen. Dafür wird eine neue Behörde, der „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge”, eingerichtet. Derzeit sind die Einhebung und Prüfung von Arbeitgebern auf mehrere Behörden verteilt, unter anderem sind die Krankenkassen zuständig. Künftig werden die Prüfkompetenzen im Wirkungsbereich des Finanzministeriums gebündelt. Der Prüfdienst wird die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung und die Kommunalsteuerprüfung umfassen. Die Österreichische Gesundheitskasse, die aus der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen entstehen soll, erhält das Recht, Sozialversicherungsprüfungen anzufordern, und Gemeinden können eine Kommunalsteuerprüfung verlangen.

Zeitgleich hat die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) für die von der türkis-blauen Koalition geplante Fusion mit der Selbstständigen-Kasse SVA die Weichen gestellt. Anlässlich der Generalversammlung der Versicherung berichtete Obfrau Theresia Meier, dass der Vorstand der SVB die Grundlage für die organisatorische Umsetzung beschlossen habe. SVB und SVA sollen zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) zusammengeführt werden.

Start im kommenden Frühjahr

Bereits ab 1. April soll ein Überleitungsausschuss gebildet werden, der für eine reibungslose Zusammenführung zu einem neuen funktionsfähigen Versicherungsträger zu sorgen hat und mit 1. Jänner 2020 zum Verwaltungsrat wird. Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger fordert aber eine Beibehaltung berufsspezifischer Charakteristika wie die Pauschalierung, Beitragsgrundlagenoption, Betriebshilfe und Präventions- und Gesundheitsaktionen.

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