••• Von Martin Rümmele
WIEN. Am Dienstag dieser Woche trafen sich zum letzten Mal die Entscheidungsgremien des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Ab 1.1.2020 wird aus dem Hauptverband ein schlankerer Dachverband für nur noch fünf SV-Träger, die dann auch Aufgaben des Hauptverbandes zentral für die jeweils anderen Träger übernehmen. Offen war bis Redaktionsschluss noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die für diese Woche erwartet wird.
Harmonisierung offen
Offen ist auch die von der ÖVP-FPÖ-Regierung versprochene Leistungsharmonisierung in den zur ÖGK zusammengelegten neun Gebietskrankenkassen. Die SPÖ kritisiert, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) noch nicht für eine Harmonisierung ihrer Leistungen gesorgt hat. „Gleiche Leistung für gleiche Beiträge sowie eine Leistungsharmonisierung nach oben hat Altkanzler Kurz noch kurz vor der Wahl versprochen. Nichts davon kommt”, sagt Gesundheitssprecher Philip Kucher. Im Überleitungsausschuss der ÖGK wurden bis zuletzt alle Anträge der sozialdemokratischen Gewerkschafter, die auf eine Harmonisierung der Leistungen nach oben (also auf das höchste Level, das eine der neun fusionierten Länderkassen angeboten hatte), immer wieder vertagt. Geschehen sei dies mit der Mehrheit der Dienstgeber und des ÖVP-Arbeiter und Angestelltenbundes (ÖAAB). „Die Unternehmervertreter im Ausschuss, die selbst nicht einmal über die ÖGK versichert sind, nützen ihre Mehrheit, um über die Beiträge der Dienstnehmer zu entscheiden”, kritisierte Andreas Huss, früher Salzburger GKK-Obmann und nun stellvertretender Vorsitzender des Überleitungsausschusses. Fix ist, dass derzeit alle Unternehmen von der ÖGK über Änderungen schriftlich informiert werden.