WIEN. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Liberalisierung des Apothekenmarkts endet mit einem Paukenschlag: Der Kläger dm muss zum zweiten Mal aufgrund von Formalfehlern eine Absage einstecken. Die Medienmitteilung des VfGH war denkbar knapp: „Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der Drogeriemarktkette dm auf Prüfung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen, die den Apothekenvorbehalt für die Abgabe von Arzneimitteln regeln, zurückgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit formalen Gründen in der Formulierung des Antrags”, lautete die komplette Aussendung. Die Drogeriekette zeigte sich ob der Entscheidung überrascht. (red)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
