HEALTH ECONOMY
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Ina Karin Schriebl 11.11.2016

Mehr Geld und ­weniger Spitäler

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich im Zuge des Finanzausgleichs auch auf Gesundheitsreformen geeinigt.

••• Von Ina Karin Schriebl

WIEN. Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich im Zuge der Verhandlungen über den Finanzausgleich für den Bereich Gesundheit weitgehend geeinigt. Der vorliegende Vertrag sieht vor allem einen Ausbau der von der medizinischen Primärversorgung vor; bis ­Ende 2020 sollen dafür 200 Mio. € ­investiert werden.

Mehr ambulant

Die Bedeckung dieser Mehrkosten soll aus zweckgewidmeten Mitteln der Sozialversicherung und der Länder erfolgen. Außerdem sollen zur Finanzierung der Elektronischen Gesundheitsakte 41 Mio. € bis zum Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Bund, Länder und Gemeinden definieren in den formal zwei 15a-Verträgen gemeinsame Ziele für das Gesundheitssystem und wollen diese partnerschaftlich umsetzen. Neben dem Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention umfasst diese Zielsteuerung vor allem einen Ausbau der niedergelassenen Versorgung nah am Wohnort bei gleichzeitiger Entlastung des Spitalssektors.

Dies soll insbesondere durch den Ausbau der medizinischen Primärversorgung geschehen, wobei allerdings immer noch ein Bundesgesetz dafür ausständig ist. „Versorgungsstrukturen für die ambulante multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung werden in Form von Primärversorgungseinheiten geplant”, heißt es dazu in dem Vertragsentwurf. Festgehalten wird in den Vereinbarungen auch eine gezielte Stärkung des „Sachleistungsprinzips” und damit einer Deckung der Behandlungskosten durch die soziale Krankenversicherung und durch die öffentlichen Spitäler. Damit soll einer schleichenden Privatisierung der Gesundheits­versorgung entgegengewirkt werden.
Fixiert wird auch, dass der Anstieg der Gesundheitsausgaben im Laufe der kommenden Jahre Schritt für Schritt auf 3,2 Prozent gesenkt werden soll; gleichzeitig sollen stationäre Kapazitäten reduziert und ambulante ausgebaut werden.

Mehr Hausärzte

Geregelt wird in dem Vertrag auch die bis zuletzt umstrittene Finanzierung der Lehrpraxen, um mehr Allgemeinmediziner auszubilden. Bund, Sozialversicherung und das jeweilige Land tragen zu jeweils gleichen Teilen insgesamt 75% der Gehaltsaufwendungen für einen Lehrpraktikanten bei. Die Förderung bezieht sich auf eine Lehr­praxisdauer von höchstens sechs Monaten und eine Lehrpraxistätigkeit von 30 Wochenstunden.

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