••• Von Ina Karin Schriebl
WIEN. Innovative Medizinprodukte sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems. Um das zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Beschaffern und Anwendern für einen Know-how-Transfer unumgänglich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Da diese Beziehungen sehr sensibel sind, hat der Branchenverband Austromed nun mit der Neufassung ihres Kodex klare Regeln aufgestellt, denen sich alle Mitgliedsunternehmen unterwerfen.
„Die Medizinprodukte-Branche hat in der Öffentlichkeit und bei Partnern ein positives Image. Daher haben sich die Austromed-Mitglieder selbst Regeln auferlegt, die nach den zentralen Grundsätzen der Trennung, Transparenz, Ausgewogenheit, Dokumentation und Außenwahrnehmung höchste Standards erfüllt”, sagte Austromed-Geschäftsführer Philipp Lindinger. Man müsse aber realistisch sein – ein Kodex könne nicht von einem Tag auf den anderen das Verhalten einer ganzen Branche ändern. Man wolle nun alle Beteiligten im Gesundheitssektor über die neuen Regeln informieren.
Spielräume für Hausverstand
Der neue Kodex bezieht sich unter anderem auf die Bestimmungen des Strafrechtsänderungsgesetzes und des „Code of Ethical Business Practice” der Europäischen Dachorganisation. „Zentraler Punkt jedes Kodex ist es, dass er die Zusammenarbeit nicht unterbindet. Er ist zwar streng gefasst, lässt aber einen Spielraum für Augenmaß und Hausverstand”, sagt Rechtsanwältin Monika Ploier. So ist etwa der Grundsatz der Dokumentation etwas weiter gefasst, sodass sich mit der Angabe von Zweck und Gegenstand der Zusammenarbeit sowie einem schriftlichen Leistungsbericht der Mehraufwand für die Branchenmitarbeiter in Grenzen hält.