••• Von Ina Karin Schriebl
WIEN. Die lange geplante Ausbildungsreform im Pflegesektor rückt der Realisierung näher. In Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium konnten die finanziellen Bedenken der Länder ausgeräumt werden. Salzburg und die Steiermark gaben ihren Widerstand auf. Die Ausbildungsdauer bleibe bei einem Jahr, allerdings sei ein höherer Theorieanteil mit Schwerpunkt Langzeitpflege möglich.
Stufenweise Umsetzung
Der Entwurf des neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes liegt bereits seit Mitte 2015 vor. In Kraft treten soll die neue Ausbildung stufenweise von September 2016 bis 2024, für 2023 ist eine Evaluierung der Reform vorgesehen. Wesentliche Neuerung: Für Pflegeassistenten (derzeit „Pflegehilfe”) soll es eine einjährige Ausbildung an den Krankenpflegeschulen geben, die Ausbildung zur „Pflegefachassistenz” soll insgesamt zwei Jahre dauern. Letzteres soll dann auch mehr Eigenverantwortung bringen – etwa das selbstständige Legen von Magensonden, Kathetern und Infusionen. „Mein Ziel war stets, eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen”, freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.
Die derzeitigen zwei Pflegeberufe (gehobener Dienst und Pflegehilfe) sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Prognosen im europäischen Raum weisen für die Zukunft einen Zusatzbedarf an Pflegepersonen aus, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung und der bevorstehenden Pensionierungen der Babyboomer-Generationen ergibt. Die Ausbildung des gehobenen Diensts, also zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin, wird bis 2024 komplett in den tertiären Ausbildungssektor auf FH-Niveau überführt. Dies ist international bereits Standard und wichtig für die internationale Vergleichbarkeit.
Mit der Überführung verbunden ist ein neues Berufsbild: Abgelöst werden die „alten” Tätigkeitsbereiche, die in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben. Sie werden durch neue Kompetenzbereiche ersetzt, die genau festlegen, was Krankenpfleger machen dürfen und was Ärzten vorbehalten ist.