WIEN. Das Institut für Höhere Studien (IHS) plädiert dafür, den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) auszugliedern und als unternehmerische Rechtsform zu führen. Die Stadt hat aber die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bereits ausgeschlossen; auch eine GmbH ist mittlerweile vom Tisch, sagte ein Sprecher Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Über die neue Rechtsform des städtischen Spitalträgers wurde im Rahmen einer Enquete des Rathausklubs diskutiert. Dabei kristallisierten sich zwei mögliche Modelle heraus: der „optimierte Eigenbetrieb” oder aber eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Ziel ist Personalhoheit
Die erste Variante würde bedeuten, dass der KAV etwas mehr Spielraum erhält, aber ein Teil der kommunalen Verwaltung bleibt. Bei der Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts würde der KAV einen Aufsichtsrat bekommen, und es wären Personal- und Finanzhoheit möglich.
Fix ist, dass das Personal weiter bei der Stadt Wien angestellt bleiben soll. Das IHS argumentiert, dass das derzeitige Modell dem dynamischen Umfeld des Spitalwesens nicht gerecht werde. „Finanz- und Personalhoheit sind notwendig, weil man rasch reagieren können muss”, sagte IHS-Experte Thomas Czypionka.