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Maskenpflicht und Mindestabstand sind gefallen, allerdings ist die Gruppengröße auf 20 Kinder beschränkt.

Redaktion 26.06.2020

Neue Camp-Regeln

Ferienlager sind auch im Corona-Sommer 2020 möglich, ­allerdings nur unter bestimmten Auflagen.

••• Von Britta Biron

WIEN. „In den letzten Wochen haben wir uns stark dafür eingesetzt, dass Sommerlager und andere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter möglichst wenig Einschränkungen stattfinden können. Denn für junge Menschen sind die Corona-Maßnahmen besonders belastend. Erfreulicherweise hat die Regierung jetzt unseren Vorschlag umgesetzt, die Abstandsregeln für Sommerlager aufzuheben”, freut sich Isabella Steger, Vorsitzende der Bundesjugendvertretung (BJV), über die mit 15. Juni in Kraft getretene Verordnung für Feriencamps.

Kleingruppen

Ähnlich wie in den Schulen muss kein Mindestabstand eingehalten werden, und auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht notwendig. Voraussetzung für diese Lockerung ist allerdings die Umsetzung eines Covid-19-Präventionskonzepts, das folgende zentrale Punkte regeln muss: Schulung der Mitarbeiter, spezielle Hygieneregeln, Maßnahmen im Fall einer Infektion sowie organisatorische Details. Dazu zählt die Aufteilung der Teilnehmer in Gruppen von maximal 20 Personen (das Betreuungspersonal wird dabei nicht mitgerechnet) und die Beschränkung des Kontakts zwischen den einzelnen Gruppen auf ein Mindestmaß. Ganz glücklich ist Steger mit den Regelungen aber nicht; vor allem bei der Gruppengröße hätte sie sich mehr erwartet. Zudem kritisiert sie, dass sich die Regierung dem Thema Ferienlager sehr spät gewidmet hat. Für viele Organisatoren sei die Vorlaufzeit bis zu den Ferien zu kurz und es werde daher heuer deutlich weniger Angebote geben. „Die Leidtragenden sind die Kinder, insbesondere aus einkommensschwachen Familien, die sich einen anderen Urlaub nicht leisten können.”

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