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Die Regierung sieht in der Novelle die Bedürfnisse aller Player berücksichtigt, Interessenvertreter sind noch skeptisch.

Redaktion 24.09.2021

Pro und Contra

Großer Wurf oder weiter wie bisher? Die Meinungen über den Entwurf des neuen Urheberrechts sind geteilt.

WIEN. „Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen ins digitale Zeitalter zu heben und die Schaffung von mehr Fairness für Kreative – das sind die erklärten Ziele der Novelle. Mit dem nun vorliegenden Entwurf ist das nicht nur gelungen, sondern dabei sind auch alle im Ökosystem Kunst und Kultur bestehenden Interessen in einen fairen Ausgleich gebracht worden”, ist Kunst- und Kulturstaats­sekretärin Andrea Mayer überzeugt.

Befürworter …

Zufrieden mit dem Entwurf ist man auch im Fachverband der Film- und Musikwirtschaft der WKO. Die Kollegen in der Bundessparte Information und Consulting sehen die Sache ein wenig kritischer und beanstanden zum Beispiel den sogenannten Bestseller-Artikel. „Damit wird die Planungs- und Kalkulationssicherheit schon ordentlich durcheinandergewirbelt, da man im Voraus nie genau sagen kann, ob aus einem Werk ein ‚Bestseller' wird und der Urheber eine nachvertragliche Vertragsanpassung begehren wird”, erläutert Obfrau Angelika Sery-Froschauer diesen Knackpunkt.

Die Allianz Bildungsmedien Österreich hält den Entwurf zumindest für akzeptabel, weist aber darauf hin, dass die Bedingungen aber hart an die Grenzen Leistungsfähigkeit der Betriebe gehen.

… und Kritiker

Deutlich harscher fällt das Urteil vonseiten der Initiative Urheberrecht aus, zu der zahlreiche Interessenvertretungen wie zum Beispiel die IG Autoren, der Dachverband der Filmschaffenden, der Österreichische Musikrat und music austria gehören.

„Von den positiven Ansätzen der Arbeitspapiere des Justizministeriums aus dem Dezember 2020 ist leider nicht viel übrig geblieben. Ein Urhebervertragsrecht, das diesen Namen verdient und dem Vergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland standhält, ist in Österreich weiterhin nicht in Sicht. Der große Wurf ist leider ausgeblieben. Man kann den nunmehr vorliegenden Entwurf zu einer Urheberrechtsreform nur mehr als Absicht zur Fortschreibung des Status quo begreifen. In der Praxis wird sich für die Kunstschaffenden in Österreich nichts zum Besseren ändern”, sagt IG-Autoren-Geschäftsführer Gerhard Ruiss. (red)

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