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Nationales Radio Geht es nach Wolfgang Fellner, wird Österreich in absehbarer Zeit neben KroneHit ein zweites, nationales Privatradio bekommen.

Dinko Fejzuli 12.01.2018

Sendungsbewusstsein

Zum achten Mal wird ein Antragsfenster für bundesweites Privatradio geöffnet – sieben Mal hat sich niemand gemeldet, nun zeigt Wolfgang Fellner Interesse.

••• Von Dinko Fejzuli

WIEN. Neben dem Öffentlich-rechtlichen Ö3 gibt es in ­Österreich mit KroneHit nur einen einzigen Privatradiosender, der, und dies höchst erfolgreich, bundesweit sendet.

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz ist u.a. eine technische Reichweite des Kandidaten von 60% für das gesamte Bundesgebiet.

KroneHit zeigt sich gelassen

In den letzten Jahren hat die Behörde in regelmäßigen Abständen ein Zeitfenster geöffnet, allein es gab keine Interessenten, oder zumindest keine solchen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung erfüllt hätten.

Nun wurde, mittlerweile zum achten Mal, ein solches Antragsfenster eröffnet – und Wolfgang Fellner zeigt Interesse.
Um eine bundesweite Lizenz zu erhalten, würde er die diversen Zulassungen, die er hat, in eine sogenannte bundesweite Zulassung einbringen, die dann die identen Übertragungskapazitäten wie eingebracht umfasst und lediglich einen anderen rechtlichen Rahmen hat.
Bei KroneHit zeigt man sich auf Anfrage gelassen ob eines möglicher Mitbewerbers. Ernst Swoboda gegenüber medianet: „Ob und gegebenenfalls wer diesmal die Möglichkeit nutzen wird – theoretisch könnten dies auch mehrere sein, die bei Erfüllung der Voraussetzungen alle die ‚bundesweite Zulassung' erhalten könnten –, wird sich weisen. Wir sehen dies völlig gelassen. Ich hoffe für den Markt und die Konsumenten, dass ein weiteres bundesweites Privatradio von einem professionellen und seriösen Veranstalter betrieben wird, und erwarte, dass natürlich auch diesmal alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Im Übrigen denke ich, man sollte erst ‚gackern', wenn das entsprechende Ei gelegt ist. Und schon gar nicht sollte man ungelegte Eier zu verkaufen versuchen.”
Inhaltlich schwebt Fellner „ein Musiksender mit News-Schwerpunkt, Breaking-News inklusive”, vor.
Mit einem formalen Problem kämpft Fellner aber noch: Das Gesetz sieht vor, dass Sender, die in eine neue, dann bundesweite Lizenz eingebracht werden, vorher mit dem bei der Lizenzzulassung eingebrachten und genehmigten Format zwei Jahre on air gewesen sein müssen.
Fellners Problem: Dass er zwar zum Zeitpunkt einer Antragstellung mit den Einzelzulassungen auf 60% technische Reichweite kommt, aber da im Laufe des Vergabeprozesses für die Bundesweite Zulassung die eine oder andere seiner Einzelzulassungen aus dem Gesamtpaket abläuft und wieder neu beantragt werden muss, er de facto während des Verfahrens die Ausschreibungsbedingungen nicht mehr erfüllt. Und: Auch wenn er die Lizenz neu bekommt, beginnt die Zweijahresfrist neu zu laufen; Fellner nennt das einen „Schildbürgerstreich” und fordert hier eine Gesetzesanpassung.

Format-Treue oder nicht

Für Ernst Swoboda hingegen ist diese Voraussetzung „bei der gegebenen rechtlichen Konstruktion der bundesweiten Zulassung notwendig, um das Vergabeverfahren der einzelnen Zulassungen nicht zu konterkarieren. Und gäbe es diese Frist – die der vergebenden Behörde Sicherheit gibt, dass zumindest zwei Jahre das zugelassene Format gesendet wird – nicht, dann dürfte ein Bewerber, der schon Ambitionen auf eine bundesweite Zulassung geäußert hat, eine regionale oder lokale Zulassung mit anderem Format als für die bundesweite vorgesehen gar nicht mehr erhalten.”

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