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Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will ortet „Lücken im Zollrecht”, die von chinesischen Online-Blliganbietern „bewusst ausgenützt” werden.

Redaktion 10.05.2024

Aktionsplan für mehr Fairness

Um Temu, Shein und Co. beizukommen, fordert der Handelsverband Maßnahmen auf EU-Ebene.

WIEN. Das Dauerfeuer gegen chinesische Quick-Commerce-Plattformen hält an: „Der neue Wettbewerb profitiert davon, dass geltendes EU-Recht oft nur mangelhaft durchgesetzt wird. Gleichzeitig werden Lücken im Zollrecht bewusst ausgenutzt”, kritisiert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Leidtragender dieser Entwicklung sei der heimische Handel, mit mehr als 700.000 Beschäftigten „der wichtigste Arbeitgeber des Landes”.

Damit der Vollzug des Zollrechts „im digitalen Zeitalter ankommt”, sei eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, folgert Will: „Es braucht einen Aktionsplan für Fairness im digitalen Handel.”

Stärkung des Zolls

Einen Vorschlag für einen solchen hat die Interessenvertretung der österreichischen Händler auch gleich parat. Dieser sieht zuallererst eine verpflichtende Einführung der Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Warensendungen unter einem Warenwert von 150 € bei Kauf über Plattformen sowie einer generellen Absenkung der Zollgrenze für B2C-Warensendungen von 150 auf 0 € vor. Darüber hinaus solle eine Vorabsendung einer normierten E-Rechnung (mit der elektronischen Zolleinführungsklärung) verpflichtend werden. Weitere Punkte sind u.a. die Vereinfachung der Steuersätze sowie die Schaffung einer digitalen Zolldatenplattform innerhalb der EU und die datentechnische Harmonisierung von postalischen Transportdokumenten.

Einheitliche UID-Nummer

Um Betrug zu erschweren, macht sich der HV darüber hinaus für eine digitale Kennung der Betreiber „entlang der gesamten Warenwirtschafts- und Zustellkette” stark – und plädiert für einheitliche UID-Nummern, um digitale Berichtspflichten in der gesamten EU für direkte und indirekte Vergebührungen anzupassen. (red)

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