Bonn. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des deutschen Bundeskartellamts gegen die angestrebte Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka ruft nun auch Rivalen Rewe auf den Plan. Rewe-Chef Alain Caparros bekräftigte am Mittwoch sein Interesse an den 451 Filialen und erklärte: „Rewe würde im Falle einer Übernahme von Kaiser's Tengelmann alle Arbeitsplätze sichern.” Die Märkte befänden sich an attraktiven, funktionierenden Standorten und könnten deshalb dauerhaft profitabel weitergeführt werden.
Starke Marktkonzentration
Edeka will die 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann bis zum 30. Juni 2015 kaufen. Der Marktanteil entspreche Angaben von Tengelmann zufolge 0,6 Prozent. Der Verkauf ist aber nur möglich, wenn das Kartellamt ihn genehmigt. Doch erst am Dienstag hatte sich Behördenpräsident Andreas Mundt eindeutig gegen die geplante Übernahme durch Deutschlands größten Lebensmittelhändler Edeka ausgesprochen – es drohe eine zu starke Marktkonzentration vor allem in Berlin, München und größeren Städten Nordrhein-Westfalens. „Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamts zu einer Verdichtung der ohnehin schon stark konzentrierten Marktstrukturen führen”, erklärte Mundt. Ob eine Übernahme der Supermärkte durch Rewe beim Kartellamt nicht ebenfalls auf Unbehagen stößt, bleibt derzeit noch offen.
Eingeschränkter Wettbewerb
Der Behörde zufolge würde es nach einer Übernahme durch Edeka in vielen Regionalmärkten und Stadtbezirken überhaupt nur noch zwei „Nahversorger” mit umfassendem Warensortiment und vielen Markenartikeln geben – nämlich Edeka und Rewe mit ihren Diskonter-Töchtern Netto und Penny. Eine Übernahme von Tengelmann würde Edeka in Berlin und München weit über zehn Prozent Marktanteil bescheren. Und auch am Beschaffungsmarkt – besonders bei Markenartikeln – sei mit einer weiteren Einschränkung des Wettbewerbs zu rechnen: Der Vorsprung von Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe (Kaufland, Lidl) würde weiter wachsen und den Herstellern eine Absatzalternative außerhalb dieser Gruppe wegbrechen. Eine Übernahme würde deshalb „zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs” führen.Doch die ablehnende Haltung des Bundeskartellamts muss nicht das letzte Wort in dieser Sache sein: Bis zum 26. Februar haben die beteiligten Unternehmen noch Zeit, zum Entscheidungsentwurf Stellung zu nehmen und Vorschläge zu machen, um die Bedenken des Kartellamts auszuräumen. Die Behörde selbst muss bis zum 6. März eine Entscheidung fällen. (dp)