SEATTLE/WIEN. Erfolg für den österreichischen Handelsverband: Die private Interessensgemeinschaft der Handelstreibenden hat dem US-Handelsriesen Amazon eine Reihe von Zugeständnissen abgerungen. Dem war eine Beschwerde des Verbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorangegangen.
„Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war”, berichtet Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will.
Kündigungsfrist einhalten
Künftig erfolgt die ordentliche Kündigung eines Marktplatzhändlers unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen; plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein. Weiters seien auch andere Gerichtsstände als der Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich. Der weitgehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm „Versand durch Amazon” entfällt.
Aktuell exportieren heimische Händler Produkte im Wert von rund 300 Mio. € über den Amazon-Marktplatz. (red)