WIEN. Auch die jüngsten Gespräche über den KV-Vertrag im Handel brachten keine Einigung: Gewerkschaft und Arbeitgeber gaben Dienstag kurz vor Mitternacht das Scheitern der vierten Runde bekannt. Die GPA hat nun einen neuerlichen Verhandlungstermin für den kommenden Dienstag (29. November) in Aussicht gestellt; für den Fall, dass es auch hier zu keiner Einigung kommt, kündigt Helga Fichtinger, Chefverhandlerin der Arbeitnehmerseite, „erstmalige Warnstreiks” an – und zwar schon am 2. und 3. Dezember.
Trefelik fordert „Realismus”
Eine arbeitgeberseitige Zusage für den fünften Verhandlungstermin ließ zum Redaktionsschluss indes noch auf sich warten: „Wir müssen uns anschauen, wie wir weiter vorgehen. Reden kann man immer. Nur das Reden um des Redens willen ohne die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, wird eine große Herausforderung”, zeigt sich WKÖ-Handelsspartenobmann und Arbeitgeber-Chefverhandler Rainer Trefelik skeptisch.
Die Arbeitgeber schlagen eine steuerfreie Prämie vor, die den Beschäftigen großteils noch heuer ausbezahlt werden soll. „Seit Jahren wird mehr netto vom brutto gefordert, das wäre hiermit gegeben”, so Trefelik. Es gehe eben nicht mehr so weiter, wie man es 40 Jahre lang gemacht habe. „Man kann nicht sagen, ich habe mein Modell seit ewig und das fahre ich einfach weiter. Ich muss eine Rezession, die vor der Tür steht, mitbedenken”, so Trefelik. Nachsatz: „Wenn ein Streik die Ultima Ratio ist, dann würden wir das extrem bedauern.”
Zustimmung kommt erwartungsgemäß vom Handelsverband, der via Aussendung „mit Bedauern auf die Ablehnung des attraktiven Acht-Prozent-Angebots” durch die GPA reagiert; HV-Geschäftsführer Rainer Will warnt zudem davor, dass man mit Streiks „das Händlersterben nur befeuern” würde.
„Enormes Verlustgeschäft”
Naturgemäß anders beurteilt das Offert die Gewerkschaft: „Das Angebot ist eine Mogelpackung. Die Einmalzahlung nach wie vor so rechnerisch darzustellen, als wäre sie ein dauerhafte Erhöhung, ist unseriös und unrichtig. Handelsbeschäftige können rechnen und kennen die unterschiedliche Wirkung von einem Einmaleffekt und einer dauerhaften Gehaltserhöhung, die sich dann auch auf Mehrarbeit und Überstunden sowie auf die Sonderzahlungen niederschlägt”, so Fichtinger. Steuerfreie Prämien könnten demnach allenfalls „eine Draufgabe auf eine dauerhafte kollektivvertragliche Erhöhung über der Inflationsrate” sein. (APA/red)