WIEN. Die Gewerkschaft GPA und der LEH streiten über Coronatests für Angestellte in der Arbeitszeit. Die GPA kritisierte, dass manche Lebensmittelhändler diese Tests nicht in der Arbeitszeit erlauben.
Dem hält der Handelsverband entgegen, die Branche halte sich an die gesetzlichen Regeln und den Generalkollektivvertrag. Solange dort aber keine Testpflicht festgeschrieben sei, gebe es auch keine Pflicht, Arbeitnehmer dafür freizustellen.
„Wir verwehren uns nicht grundsätzlich gegen ein Testen während der Arbeitszeit, wenn es eine klare, gesetzliche kollektivvertragliche Regelung gibt. Dafür ist aber nicht der Lebensmittelhandel verantwortlich”, kommentiert Handelsverband-Chef Rainer Will. (APA)