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Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Redaktion 01.07.2021

WKÖ-Trefelik: Abschaffung der Freigrenze für Kleinsendungen bringt Fairness

Langjährige Forderung der Bundessparte Handel wird am 1.7.2021 umgesetzt.

WIEN. „Durch die Abschaffung der 22 Euro-Grenze für Kleinsendungen wird nun endlich Wettbewerbsgleichheit für die heimischen Unternehmen geschaffen. Sogenannte Schnäppchenkäufe außerhalb der EU müssen nunmehr ab den ersten Cent versteuert werden. Das schafft Steuerfairness zwischen den Marktteilnehmern und fördert den heimischen Handel“, freut sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Durch die Abschaffung der Freigrenze unterliegt jede Warensendung, unabhängig von ihrem Warenwert, der Einfuhrumsatzsteuer. Damit wird eine langjährige Forderung der Bundessparte Handel umgesetzt.

Weiters ist erfreulich, dass ab Juli 2021 großen Online-Marktplätzen die Verantwortung für die Zahlung der Mehrwertsteuer übertragen wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher unter 150 € in der EU verkaufen. Diese Maßnahme dient dazu, die sogenannte Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern. „Mit dieser Neuerung kann der österreichische Handel am Marktplatz wettbewerbsfähig bleiben“, so Trefelik.

Weniger erfreulich ist, dass innerhalb der Europäischen Union ab 1. Juli 2021 die bisherigen nationalen Lieferschwellen durch eine EU-einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € ersetzt werden. Ab Überschreitung dieser Grenze wird der Unternehmer im Bestimmungsland steuerpflichtig. Damit sind dann praktisch alle Versandhandelsumsätze am Konsumort zu versteuern. Kleine Händler stehen vor dem Problem, für jedes Produkt den jeweils korrekten ausländischen Mehrwertsteuersatz herausfinden und über eine zentrale Stelle (EU-One-Stop-Shop) entrichten zu müssen. Der Handel braucht unbedingt eine übersichtliche und benutzerfreundliche Datenbank mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen aller EU-Mitgliedsstaaten, die den Unternehmen Rechtssicherheit bietet.

Auch Zollfreigrenze soll fallen
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein weiteres offenes Kapitel. Um faire Bedingungen in der EU zu schaffen, muss die 150 Euro-Zollfreigrenze wegfallen“, fordert Trefelik. Die Bundesparte Handel setzt sich gemeinsam mit der europäischen Interessenvertretung EuroCommerce für die Abschaffung dieser Grenze ein. (red)

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