WIEN/LINZ/SALZBURG. Nach Klage des VKI hatte das Landesgericht Salzburg den Händler Spar wegen Irreführung nicht rechtskräftig verurteilt – der Grund: ein Joghurtanteil von nur zehn Prozent im Eigenmarken-Produkt „Frozen Yogurt”. Die von Spar gegen die ergangene Beurteilung erhobene Berufung blieb ohne Erfolg – das OLG Linz schloss sich der Rechtsansicht des Landesgerichts Salzburg an. Es betonte, dass die Erfüllung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten nicht generell gegen Irreführung immunisiere. Spar hatte mit dem Zutatenverzeichnis argumentiert, aus dem sich der Joghurtanteil zweifelsfrei ergäbe; doch erwarte der Konsument ob des Namens und der Produktgestaltung einen höherne Anteil. (APA/red)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
