E-Auto als Spar-Abo
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E-Auto-AboFür Unselbstständige und deren Arbeitgeber kann das Abo-Angebot von vibe spannend sein (Bild: BYD Atto 3).
CAREER NETWORK Redaktion 13.10.2023

E-Auto als Spar-Abo

Wenn der Arbeitgeber ein E-Auto als Sachbezug zur Verfügung stellt, kann kräftig Steuer gespart werden.

WIEN. Was auf den ersten Blick kompliziert klingt, macht auf den zweiten durchaus Sinn. Vibe, Pionier in Sachen vollelektrischer Auto-Abonnements in Österreich, bietet nicht nur umweltfreundliche Mobilität, sondern klärt auch über erhebliche finanzielle Vorteile für Unternehmen und deren Mitarbeiter auf.

Das Zauberwort dabei heißt „Sachbezug”, der anstatt eines Teils des Gehalts – in diesem Fall als Abo für ein E-Auto – „ausbezahlt” wird.
Der Kniff funktioniert deshalb, da die Abonnement-Gebühr für ein Elektrofahrzeug direkt vom Bruttolohn abgezogen wird und weder Steuern noch Lohnnebenkosten anfallen.

So funktioniert das Auto-Abo

Ein Teil des Bruttogehalts – zum Beispiel die Abo-Rate für einen BYD Atto 3 in Höhe von 779 € inkl. USt. – wird vom Arbeitgeber einbehalten, um diesen Sachwert zu finanzieren. Dieser Abzug vom Bruttogehalt – im Beispiel 4.000 € – unterliegt weder der Steuer noch den Lohnnebenkosten.

Für Arbeitnehmende bedeutet das konkret eine Reduktion der monatlichen Abo-Rate um 46%, welche statt 779 € nunmehr nur rund 422 € beträgt. Dadurch werden E-Autos auch für die private Nutzung endlich wirklich attraktiv. Da in diesem Preis bereits alle Service-Leistungen, wie Versicherung, Reifenwechsel, Verschleißteile und vieles mehr inkludiert sind, kommen keine laufenden Kosten, außer der „getankte” Strom, hinzu. Wie bei allen Abo- oder Leasingvarianten geht das genutzte Fahrzeug aber nicht ins Eigentum über, weder in das des Arbeitgebers, noch in jenes des Dienstnehmers, der es nutzt. (ah)

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