Achtung auf die Kinder!
© D.A.S./Foto Wilke
DESTINATION Redaktion 28.06.2019

Achtung auf die Kinder!

WIEN. Jedes Jahr ereignen sich tragische Badeunfälle mit Kindern. Laut D.A.S. Rechtsschutz AG hängt die Aufsichtspflicht nicht nur vom Alter ab.

„Badebetreiber müssen die Aufsicht auch gewährleisten, selbst wenn es keinen Bademeister gibt”, erklärt Johannes Loinger, (Bild) Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. „Verkehrssicherungspflichten schreiben eine entsprechende Absicherung und Beaufsichtigung vor.”
Auch die Badbesucher haben Rücksichts- und Sorgfaltspflichten und sollten sich auf jeden Fall an die ausgehängten Hinweisschilder und vorgegebenen Baderegeln halten. „Haften können grundsätzlich sowohl der Schwimmbadbetreiber, der Bademeister, aber auch der Badegast”, warnt Loinger. (pj)

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