WIEN. „Der OGH schiebt dem Mieten von Wohnungen, um sie dann über Plattformen gewinnbringend weiterzuvermieten, richtigerweise einen Riegel vor”, kommentiert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung, eine aktuelle OGH-Entscheidung. Der OGH hatte sich erneut mit der unerwünschten Verwertung von Wohnungen über Plattformen auseinandergesetzt. 2014 wurde entschieden, dass Eigentumswohnungen nur über Sharing-Plattformen vermietet werden dürfen, wenn alle Miteigentümer zustimmen. Dazu kommt jetzt: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Die Einnahmen müssen vorsichtig kalkuliert werden und sollten die Miete nicht übersteigen. (red)
Urteil gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz an deutsche Hotels verurteilt. Hintergrund sind jahrelange Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch die Verwendung
