WIEN. „Der OGH schiebt dem Mieten von Wohnungen, um sie dann über Plattformen gewinnbringend weiterzuvermieten, richtigerweise einen Riegel vor”, kommentiert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung, eine aktuelle OGH-Entscheidung. Der OGH hatte sich erneut mit der unerwünschten Verwertung von Wohnungen über Plattformen auseinandergesetzt. 2014 wurde entschieden, dass Eigentumswohnungen nur über Sharing-Plattformen vermietet werden dürfen, wenn alle Miteigentümer zustimmen. Dazu kommt jetzt: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Die Einnahmen müssen vorsichtig kalkuliert werden und sollten die Miete nicht übersteigen. (red)
MARKETING & MEDIA
„Freude“ in Südkorea ausgezeichnet
WIEN. Das Wiener Designstudio „Freude“ ist vergangene Woche beim renom...
mehr erfahrenarrow_forward 12.12.2024