WIEN. „Der OGH schiebt dem Mieten von Wohnungen, um sie dann über Plattformen gewinnbringend weiterzuvermieten, richtigerweise einen Riegel vor”, kommentiert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung, eine aktuelle OGH-Entscheidung. Der OGH hatte sich erneut mit der unerwünschten Verwertung von Wohnungen über Plattformen auseinandergesetzt. 2014 wurde entschieden, dass Eigentumswohnungen nur über Sharing-Plattformen vermietet werden dürfen, wenn alle Miteigentümer zustimmen. Dazu kommt jetzt: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Die Einnahmen müssen vorsichtig kalkuliert werden und sollten die Miete nicht übersteigen. (red)
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