Verfahren beigelegt
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Verbraucher profitieren „Es wird zu niedrigeren Preisen für die europäischen Einzelhändler führen, was allen Verbrauchern zugutekommt”, so EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
DESTINATION Redaktion 03.05.2019

Verfahren beigelegt

Einigung im Wettbewerbsverfahren gegen Kreditkartenfirmen Mastercard und Visa entlastet Händler in Tourismusregionen.

BRÜSSEL/WIEN. Die Gebühren für Einkäufe in Europa mit außereuropäischen Kreditkarten fallen künftig erheblich niedriger aus. Entsprechende Zusagen der Kreditkartenanbieter Visa und Mastercard seien akzeptabel, teilte die EU-Kommission am Montag dieser Woche mit. Die Bankenentgelte sänken damit um rund 40%.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2015 gegen Mastercard und 2017 gegen Visa Bedenken vorgebracht. Dabei ging es um Gebühren beim Einsatz von Kreditkarten aus Ländern außerhalb Europas. Die Brüsseler Behörde nannte als Beispiel einen amerikanischen Touristen, der in einem Restaurant in Belgien ein Essen mit einer Karte von Mastercard oder Visa bezahlt.

Rechnung zahlte Verbraucher

Visa und Mastercard sicherten jetzt zu, die Aufschläge bei Geschäften mit Debitkarten binnen sechs Monaten auf 0,2% des Verkaufswerts zu senken und bei Kreditkarten auf 0,3%; im Online-Handel sind es 1,15 beziehungsweise 1,5%.

Die Wettbewerbshüter hatten im Jänner 2019 gegen Mastercard wegen Verstößen gegen das EU-Kartellrecht eine Strafe von 570 Mio. € verhängt. Aus Sicht der Behörde hatte das Unternehmen die Kosten für Kartenzahlungen innerhalb Europas künstlich in die Höhe getrieben. Mastercard hatte die Verstöße anerkannt, hieß es, daher sei die Strafe um zehn Prozent reduziert worden.

Gut für Tourismusregionen

„Die Senkung der interregionalen Interbankenentgelte war uns ein großes Anliegen”, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. „Mit der jetzigen Lösung können wir, der heimische Handel, sehr gut leben. Vor allem jene Händler profitieren, die Produkte und Dienstleistungen an Touristen aus Drittstaaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes vertreiben. Auch dem europäischen Verbraucher könnte dieses ‚Mehr' an Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig preislich nützen.”

Der Hintergrund: Wenn ein Konsument im Geschäft oder Online eine Debit- oder Kreditkarte verwendet, zahlt die Bank des Händlers der Bank des Karteninhabers ein „Multilaterales Interbankenentgelt” („MIF”). Die abrechnende Bank wälzt dieses Entgelt auf den Einzelhändler ab, der es wiederum in den Endpreis einkalkuliert.
Dieser Endpreis ist für alle Verbraucher gleich – unabhängig davon, ob jemand eine Kreditkarte für die Zahlung verwendet oder nicht. Weder Einzelhändler noch Verbraucher haben eine Möglichkeit, die Höhe der MIF zu beeinflussen.

Strenge Strafzahlungen

Sollten Mastercard oder Visa sich nicht an ihre Versprechen halten, kann die Kommission, die Wettbewerbsbehörde der EU, Geldbußen bis zu einer Höhe von zehn Prozent des weltweiten Umsatzes der Firmen verhängen, und zwar explizit ohne einen Verstoß gegen das Kartellrecht belegen zu müssen. Die Zusagen gelten während fünfeinhalb Jahren.

Mastercard hat im ersten Quartal 2019 deutlich besser verdient. Der Überschuss stieg im Jahresvergleich um ein Viertel auf 1,9 Mrd. USD (1,7 Mrd. €). Die Erlöse legten um neun Prozent auf 3,9 Mrd. USD zu. (APA/sb)

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