SALZBURG. Der Rechtsausschuss des Österreichischen Franchise-Verbandes (ÖFV) besteht aus drei Rechtsanwälten (Dr. Amelie Pohl, DDr. Alexander Petsche und Dr. Benedikt Spiegelfeld) sowie einer Unternehmensjuristin (Mag. Karin Probst). Dieser berät und unterstützt den Vorstand des ÖFV in verbandsinternen sowie in rechtlichen Fragen, welche Franchise-Systeme berühren. In weiterer Folge werden wesentliche Informationen den Mitgliedern weitergegeben. Qualitätsfaktoren im Franchise-Verband sind der Ethikkodex des ÖFV sowie unterschiedliche Anforderungen je nach Mitgliedschaft. Dazu zählen auch die Prüfung des Franchise-Vertrages, die Vorlage des Handbuchs und der System-Check.
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