••• Von Reinhard Krémer
Das Programm der neuen Regierung umfasst naturgemäß zahlreiche Bereiche, darunter auch vieles, was für Firmenchefs, Steuern und Geld per se relevant ist. Manches ist erfreulich, anderes weniger. So ist eine Steuerreform geplant, die ihre guten Seiten hat: Die Lohn- und Einkommenssteuertarife sollen von 25 auf 20%, von 35 auf 30 und von 42 auf 40% sinken.
Bei der Wirtschafts- und Standortpolitik steht die neue Regierungskoalition unter dem Zeichen „Entlastung und Entbürokratisierung”. Die Steuer- und Abgabenquote soll gesenkt und Unternehmensgründungen sollen erleichtert werden.
Dem Fachkräftemangel will man durch eine Modernisierung der Lehrberufe und der Rot-Weiß-Rot-Karte entgegenwirken. Die Körperschaftssteuer, einst bei 36% angesiedelt, zieht weiter nach Süden: Diese auf Unternehmensgewinne ausgerichtete Steuer soll von aktuell noch 25 auf 21% sinken.
Die Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern soll steuerlich begünstigt werden. Für Erträge aus ökologischen bzw. ethischen Investitionen soll es eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer (KESt) geben; die Kriterien dafür sollen vom Finanz- und vom Klimaministerium formuliert werden.
Gute Nachrichten auch für Landwirte: Bauern sollen unter anderem durch eine Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 € entlastet werden. Gewinne sollen in der Landwirtschaft dann auf drei Jahre verteilt werden können. Auch beim Einkommenssteuergesetz stehen Änderungen an: Es soll erneut frisch kodifiziert werden. Dabei soll aber die „Heilige Kuh” der Begünstigung des 13./14. Monatsgehalts unangetastet bleiben.
Keine Vermögenssteuer
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für große Vermögensübergänge konnten sich die Grünen nicht durchsetzen – sie kommt nicht. Auch eine klassische Vermögenssteuer wird es nicht geben. Das Regierungsprogramm sieht auch die von der Branche bereits heftig bejubelte Abschaffung der Schaumweinsteuer vor.
Auch für Aktionäre gibt es erfreuliche Nachrichten: Wieder einführen wollen ÖVP und Grüne nämlich die 2012 gestrichene Spekulationsfrist („Behaltefrist”), um Aktien-Kursgewinne von der Kapitalertragssteuer zu befreien.
Die private Pensionsvorsorge soll gestärkt werden; Maßnahmen dafür sind noch nicht bekannt. Erleichterungen kommen auch für alle, die ins Unternehmertum einsteigen wollen: Für innovative Start-ups soll es eine neue Kapitalgesellschaftsform geben.
Der Zugang zur eigenen Firma wird weiter erleichtert: Das GmbH-Mindeststammkapital soll nämlich auf 10.000 € gesenkt werden – einst waren es rund 35.000 €.
Leichter absetzen
Home Offices werden besser anerkannt: Arbeitszimmer sollen steuerlich leichter abgesetzt werden können, geplant ist hier eine Pauschalierung. Die Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) soll in einem ersten Schritt auf 1.000 € angehoben und in der Folge dann auf 1.500 € für besonders energiesparende GWG festgesetzt werden.
Private Investoren sollen Verluste aus Beteiligungen in Start-ups künftig auch über mehrere Jahre hinweg mit anderen Einkünften gegenrechnen können. Damit könnte mehr Anlegerkapital in riskante, aber zukunftsträchtige Unternehmen fließen.
Die grüne Handschrift
Wer CO2 verursacht, soll ordentlich blechen müssen; ein konkretes Modell steht noch aus. Dazu soll eine „Task Force ökosoziale Steuerreform” unter Leitung des Umwelt- und des Finanzministeriums gegründet werden. Fix ist, dass die Pläne keine Mehrbelastung für Private bringen sollen. Weitere Schritte: Die Flugticketabgabe wird auf 12 € vereinheitlicht (also für Kurz- und Mittelstreckenflüge teurer, für die Langstrecke wird’s billiger).
Die NoVA soll „ökologisiert”, also neu berechnet und der Deckel für teure Autos gestrichen werden. Flugkerosin und Schiffsdiesel soll international oder auf EU-Ebene besteuert werden; dort will man sich auch für CO2-Zölle einsetzen. „Ökologisiert” werden soll auch die Lkw-Maut und die Pendlerpauschale.
Expertenmeinung
„Die Richtung stimmt” – so bewertet Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, das vorgelegte Regierungsprogramm. „Mit dem Bekenntnis zum Nulldefizit sowie dem Ziel, die Staatsschulden unter die auf EU-Ebene vorgegebene Grenze von 60% der Wirtschaftsleistung zu senken, signalisiert die Regierung, dass sie verantwortungsvoll mit den österreichischen Steuergeldern umgeht. Ebenso ist der Plan, die Abgabenquote auf 40 Prozent zu senken, gutzuheißen.”
Die Senkung der Körperschaftssteuer hilft Unternehmen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen, so der Tenor aus der Kammer.