Personalverrechnung
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FINANCENET Redaktion 27.01.2017

Personalverrechnung

WIEN. Positive Neuerungen ergeben sich für die Unternehmen unter anderem durch die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze, die Änderung bei Aushilfenbezügen und die Senkung der Lohnnebenkosten.

Vorsicht ist hingegen beim Bonus-Malus-System für ältere Dienstnehmer und den Beiträgen zur „Abfertigung neu” geboten. „Ziel dieses Anreizes ist es, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer ab 55 Jahren anzuheben. Unternehmen, die unter diesem Branchendurchschnitt liegen, müssen bei Beendigung von Dienstverhältnissen die doppelte Auflösungsabgabe bezahlen”, so Bernhard Geiger von Deloitte Österreich. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt. SVA-Verzugszinsen werden gesenkt. (rk)

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