Steuerhinterziehungsende
© Stephan Huger
FINANCENET Redaktion 08.09.2017

Steuerhinterziehungsende

WIEN. Die Meldepflicht für internationale Steuermodelle soll ab 2019 gelten. „Steuertransparenz fördern – Steuermissbrauch verhindern: Das ist das primäre Ziel dieser EU-Maßnahme”, sagt Iris Burgstaller, Partnerin und Leiterin TPA Kompetenz Center Internationales Steuerrecht.

Durch eine Änderung der Amtshilferichtlinie soll eine Anzeigepflicht für „Intermediäre”, zum Beispiel Berater und Banken, kommen. Unter die Meldepflicht fallen grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle bei direkten Steuern – primär der Körperschaftssteuer. Eine klare Definition von meldepflichtigen Steuermodellen fehle laut Burgstaller: „Das wird eine genaue Abgrenzung, wann eine Anzeigepflicht vorliegt, in der Praxis schwierig machen.” (hk)

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