Steuertipps für Unternehmen
© Deloitte Österreich/APA-Fotoservice/Hinterramskogler
Expertentipps Patrick Weninger ist Partner bei Deloitte Österreich. Er rät Unternehmen, sich intensiv mit Neuerungen auseinanderzusetzen; Versäumnisse können ansonsten weitreichende Folgen haben.
FINANCENET reinhard krémer 16.12.2016

Steuertipps für Unternehmen

Damit es Österreichs Wirtschaftstreibenden ja nicht fad wird, gibt’s allerlei Neues bei Steuer & Co.

••• Von Reinhard Krémer

WIEN. Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 gilt es – dem Fiskus sei´s gedankt – für Unternehmen in Österreich wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen zu beachten. Deloitte Österreich hat die wichtigsten Änderungen knackig zusammengefasst.

Country-by-Country-Reporting

Verrechnungspreisdokumentationsgesetz: Seit dem heurigen Sommer müssen in Österreich ansässige Konzerngesellschaften ein Master File und Local File anfertigen, wenn die Umsatzerlöse in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren 50 Mio. € überschritten haben.

Außerdem muss eine multi­nationale Unternehmensgruppe, die im letzten Wirtschaftsjahr einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € erzielt hat, einen Country-by-Country-Report erstellen. Bei Unterlassung oder unvollständiger Übermittlung dieses Reports drohen Geldstrafen. Die neuen Vorschriften gelten bereits für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2016 begonnen haben. „Für Unternehmen, die vom Verrechnungspreisdokumentationsgesetz betroffen sind, ist es fünf vor zwölf; sie sollten sich dringend mit den entsprechenden Verpflichtungen auseinandersetzen”, erklärt Patrick Weninger, Partner bei Deloitte Österreich.

Neue Bewertungen

Rechnungslegungsänderungsgesetz: Rund zwei Jahre nach Beschlussfassung im Nationalrat wird es für die meisten Unternehmen spätestens mit der Jahresabschlusserstellung zum 31.12.2016 ernst: Das RÄG 2014 ist erstmalig anzuwenden – und damit eine Vielzahl neuer Ansatz- und Bewertungsmethoden, Änderungen bei Ausweis- und Gliederungsvorschriften, Anhang und Lagebericht sowie bei der Konzernabschlusserstellung. „Das RÄG bringt viele neue Vorschriften mit sich. Unternehmen sollten bei dieser komplexen Materie unbedingt Expertenrat einholen”, sagt Weninger.

Energieabgabenvergütung: Dienstleistungsbetriebe sollten bis zum Jahresende prüfen, ob sie einen Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2011 stellen. Denn auf Basis eines EuGH-Urteils vom Juli 2016 ist davon auszugehen, dass energieintensive Dienstleistungsbetriebe nach wie vor Energieabgabevergütungen geltend machen können. Ein Antrag muss spätestens bis fünf Jahre nach Ablauf des Jahres eingebracht werden; daher endet bei Anträgen für das gesamte Jahr 2011 die Frist in 2016.
Weitere wichtige Änderungen gibt es bei der Gruppenbesteuerung, Spenden an begünstigte Organisationen, der Forschungsprämie, Investitionen noch vor dem Jahreswechsel und der Wertpapierdeckung bei Pensionsrückstellungen. Ein ­Gespräch mit dem Steuerexperten kann also nicht schaden.

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