••• Von Evelyn Holley-Spiess
WIEN. Wahlkampf liegt in der Luft. Zwar wird die Wiener Bevölkerung erst Ende April zu den Urnen gerufen. Ein – konfliktreiches – Thema, das die Parteien im bevorstehenden Wahlkampf beschäftigen wird, zeichnet sich jedoch jetzt schon ab: Die Qualität der Gesundheitsversorgung und hier der Disput rund um die Gastpatienten, die in der Bundeshauptstadt betreut werden.
Via Sonntags-Kronen Zeitung ließ Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) kürzlich wissen, dass er nach der Obergrenze weitere Verschärfungen bei Operationen von Gastpatienten aus anderen Bundesländern in Wiens Spitälern überlege. „Es ist denkbar, getrennte Wartezeiten einzuführen”, konkretisierte er. Patienten aus anderen Bundesländern müssten also länger auf einen Operationstermin warten als jene aus Wien. Nachsatz: Noch habe man diesen Punkt aber nicht erreicht.
Mehrkosten von 420 Mio. Euro
Sehr wohl erreicht hat der Gesundheitsstadtrat seitdem die mediale Aufmerksamkeit. Zumal er in Richtung der angrenzenden Bundesländer in der Ost-Region nachlegte: Patienten aus Niederösterreich hätten bereits im Jahr 2022 für Wien Mehrkosten in Höhe von rund 420 Mio. € verursacht, heißt es da.
Laut den an die Verbindungsstelle der Bundesländer gemeldeten Zahlen verursachten Personen aus Niederösterreich und Patienten in Wien in Summe rund 720 Mio. € an Kosten. Ziehe man davon die Behandlung von Wienern in Niederösterreichs Spitälern ab, komme man auf rund 635 Mio. €, was 79,8% der gegengerechneten Kosten für alle Gastpatienten ausmacht.
Wien bekomme zwar über den Finanzausgleich mehr Geld, aber auch abzüglich dieser Mittel und unter Berücksichtigung eines Anteils der Investitionskosten käme man auf besagten Mehraufwand.
Ablehnung ist „unzulässig”
Sowohl Niederösterreich als auch das Burgenland reagierten prompt und verwiesen auf die geltenden Verträge im Rahmen des Finanzausgleichs – dem auch Wien zugestimmt habe. NÖ-Patientenanwalt Michael Prunbauer bezeichnet die Ablehnung von Gastpatienten als „völlig unzulässig” und „verfassungswidrig”.