••• Von Martin Rümmele
WIEN. Es wird wohl noch mehr Geld geben für den Gesundheits- und Pflegebereich. In den Verhandlungen zum Finanzausgleich legten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zu den bereits angekündigten zehn Mrd. € für die kommenden fünf Jahre nach. Allerdings nicht ohne Auflagen: „Zusätzliches Geld für Pflege und Gesundheit gibt es nur dann, wenn es im Gegenzug Reformen gibt. Bei der Pflege geht es im Wesentlichen darum, den Mehrbedarf, den es gibt und der sich aufgrund der Demografie abzeichnet, abzudecken. Hier braucht es mehr Geld, vor allem auch für die Weiterführung der Anschubfinanzierungen unserer großen Pflegereform, wie Gehaltszuschüsse, Pflegeausbildungszuschuss, aber auch der Community Nurses”, erklärt Rauch im medianet-Gespräch.
Digital, ambulant, stationär
Er wolle, so Rauch, den Grundsatz „Digital vor ambulant vor stationär” verankern. „Das braucht logischerweise einen Ausbau des niedergelassenen Sektors und damit Geld. Dieses Geld müssen wir der Sozialversicherung geben. Beitragserhöhungen werden nicht stattfinden, daher muss das aus Steuermitteln finanziert werden.” Auch hier müsse man einen Mechanismus finden, wo die zusätzlichen Mittel an Reformen geknüpft sind. „Hier geht es um die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, den Ausbau der Digitalisierung, gemeinsame Medikamentenbeschaffung und den spitalsambulanten Bereich zumindest von der Technik und Planung gemeinsam zu denken.”
Brunner schlug dazu einen Zukunftsfonds vor, über den zielgebunden Mittel fließen sollen. Vom Prinzip her ist vorgesehen, dass es in jedem Bundesland definierte und messbare Ziele geben soll. Erreichen die Länder diese, soll es mehr Geld geben. Der Finanzminister sieht darin einen „völlig neuen und innovativen Denkansatz” im Finanzausgleich. Es gehe nicht nur darum, Geld von einer Gebietskörperschaft in die andere zu geben, sondern gemeinsam Österreich zukunftsfit zu machen.
Kassen wollen ÖÄK bremsen
Aus der Sozialversicherung kam dazu eine weitere Forderung: Der Bund solle nicht nur neue Planstellen finanzieren, sondern auch Mittel für die Schaffung des überfälligen bundesweiten Gesamtvertrags mit den Ärzten bereitstellen. Nur mit mehr Geld lasse sich die Umstellung auf ein einheitliches, erweitertes Leistungsspektrum bewerkstelligen. Demnach wünscht man sich im Rahmen der Paragraf-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einen klaren gesetzlichen Auftrag an die ÖGK und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln, und zwar mit genauer Zeitvorgabe. Werde dies erreicht, sollte es vom Bund eine finanzielle Belohnung geben. Weil die Honorare harmonisiert wären, würden Kassenverhandlungen mit den neun Landesärztekammern der Vergangenheit angehören, was ebenfalls gesetzlich festgeschrieben werden müsste. Neben attraktiveren Honoraren soll aber auch eine verpflichtende Leistungserbringung vorgegeben werden.
Länder zurückhaltend
Die Ärztekammer zeigte sich gesprächsbereit und verwies darauf, dass man schon länger die Umsetzung des bundesweit einheitlichen Leistungskatalogs fordere, für den man „in Eigenregie schon vor geraumer Zeit einen fertigen Entwurf entwickelt hat”. Für Sorgenfalten sorgte das Angebot bei Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig (beide SPÖ), die derzeit den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz haben. „Das geht sich beim besten Willen nicht aus. Wenn die Regierung dabei bleibt, dann sind viele derzeitige Leistungen insbesondere in der Gesundheits- und Pflegeversorgung gefährdet”, sagte Kaiser.