••• Von Katrin Pfanner
WIEN. Der Sozialversicherungsreform mit der Zusammenlegung von Gebietskrankenkassen und weiteren SV-Trägern droht ein Chaos zum Start. Ob die Reform nämlich überhaupt so hält, ist unklar. Der Verfassungsgerichtshof braucht nämlich mehr Zeit für die komplexe Materie, die aus mehreren Gesetzen besteht. Die Beratungen darüber konnten in der Oktober-Session jedenfalls nicht beendet werden. Sie werden in der am 25. November startenden Session fortgesetzt, teilte VfGH-Sprecher Raphael Draschtak mit.
14 Beschwerden gegen Gesetz
Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der Sozialversicherung gab es insgesamt 14 Beschwerden – nicht nur von der SPÖ-Bundesratsfraktion, sondern auch von Landesgebietskrankenkassen, der Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme und der Wiener Arbeiterkammer. Ihre Vertreter brachten in einer zweitägigen öffentlichen Verhandlung nun im Oktober ihre Argumente gegen die Zusammenlegung der Krankenkassen vor. Als verfassungswidrig erachten sie vor allem, dass gegen die Grundsätze der Selbstverwaltung verstoßen werde.
Innerhalb der Kassen wird indes an der Umsetzung der Zusammenlegung gearbeitet. Vor allem die Fusion der neun Gebietskrankenkassen ist eine zeitliche und organisatorische Herausforderung. Dem Vernehmen nach plant die künftige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine dezentrale Führung, bei der die jeweiligen Fachbereiche ähnlich von Kompetenzzentren in den Bundesländern sitzen sollen. Von dort haben sie dann jeweils Durchgriff auf die untergeordneten regionalen Bereiche. Die Landesdirektionen werden künftig nur für regionale Themen zuständig sein. Die Zentrale in Wien soll möglichst klein gehalten werden.